Mobilitätsstationen für Willstätt
Die Verwaltung informierte den Gemeinderat in der Sitzung am vorvergangenen Mittwoch über den Stand der Planungen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau bezüglich der Umsetzung von Mobilitätsstationen. Das Mobilitätsnetzwerk, dem zehn Städte und Gemeinden angehören, wurde 2019 gegründet, um im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit nachhaltige Mobilitätsangebote zu erarbeiten.
Dazu gehören die drei Themenschwerpunkte Mobilitätsstationen, gemeindeübergreifender Radverkehr und Mobilitäts-App, Austausch und fachliche Beratung sowie kommunikative Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit, Etablierung der Marke „einfach mobil“).
Im Rahmen einer Potenzial-Analyse wurden vier unterschiedliche Mobilitätsstationen definiert:
◼ XS: Bike-Sharing
◼ S: ÖPNV, Bike-Sharing
◼ M: ÖPNV, Bike- und Carsharing
◼ L: ÖPNV mit Schienenverkehr, Bike- und/oder Carsharing.
Für den Anfang sind in der Gemeinde Willstätt sechs Stationen vorgesehen – eine L in Legelshurst, eine M in Willstätt sowie vier S-Stationen in Eckartsweier, Hesselhurst und Sand. Diese Planungen erschienen manchen Gemeinderäten zu groß dimensioniert. „Wir leben hier auf dem Land und nicht in einer Großstadt, wo der ÖPNV viel besser ausgebaut ist“, sagte Dirk Maaß (CDU). Die Kosten-Nutzen-Rechnung müsse für die Gemeinde stimmen.
Ein Problem sah man auch darin, dass das Ausleihen von Fahrrädern oder Autos im allgemeinen mittels einer App erfolgt. Dafür sei die Netzabdeckung wie zum Beispiel in Hesselhurst oft nicht gut genug.
Bürgermeister Christian Huber betonte, dass dies der Planungsstand sei, was nicht heiße, dass es so kommen werde. Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau soll Lösungsansätze für ein koordiniertes, kosteneffizientes und unter dem Gesichtspunkt einer umwelt- und klimafreundlichen Mobilitätsentwicklung wirksames Vorgehen in der Region erarbeiten. Die Rahmenbedingungen zur Umsetzung baulicher Maßnahmen und zur Beauftragung von Leistungen zum Unterhalt der Infrastruktur (der Stationen) sowie der Mobilitätsangebote (Carsharing, Leihfahrräder) werden daher durch das Mobilitätsnetzwerk geprüft.
Dabei stellen sich die Fragen:
◼ Mit welchen Investitionskosten ist zu rechnen?
◼ Welche Förderprogramme können zur Finanzierung herangezogen werden?
◼ Sind diese miteinander kombinierbar?
◼ Ist eine gemeinsame Ausschreibung von Leistungen im Verbund zwischen Städten und Gemeinden unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zulässig und sinnvoll?
◼ Welche Voraussetzungen müssten hierfür geschaffen werden beziehungsweise welche Rechtsformen zur Zusammenarbeit sind für dieses Vorgehen geeignet?
◼ Mit welchen Unterhaltungs- beziehungsweise Betriebskosten ist zu rechnen? Können diese Leistungen bezuschusst werden?
Beschlüsse zum Bau und Betrieb der Mobilitätsstationen sind erst zu fassen, wenn diese Fragen geklärt sind, so die Gemeindeverwaltung. Damit aber Förderanträge für die bauliche Umsetzung gestellt werden können, sind entsprechende Mittelansätze in den jeweiligen Haushalten der Städte und Gemeinden nachzuweisen.
Umsetzung 2022
Vorgesehen ist dazu eine Beschlussvorlage im Laufe des zweiten Quartals in diesem Jahr, so Christian Huber. Aus den Reihen des Gemeinderats wurde der Wunsch an die Verwaltung laut, doch einmal von Experten über Erfahrungen mit diesem Thema in Städten sowie im ländlichen Raum informiert zu werden.
Der Gemeinderat nahm diese Informationen der Verwaltung zur Kenntnis, ohne einen Beschluss zu fassen. Dies soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn mehr über die auf die Gemeinde zukommenden Kosten bekannt ist. Grundsätzlich soll aber an dem Projekt festgehalten werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll 2022 begonnen werden, die Inbetriebnahme ist für 2023 vorgesehen.