"Nazi" zu AfD-Mitglied gesagt: Kein Verfahren gegen "Grünen"
Weil er im Zuge des Landtagswahlkampfs 2016 als "Nazi" bezeichnet wurde, wollte ein Kehler AfD-Politiker einen Kollegen der Partei "Die Grünen" vor Gericht dafür belangen. Wie schon das Kehler Amtsgericht zuvor, hat auch das Landgericht Offenburg am Freitag ein Strafverfahren in diesem Fall abgelehnt. Die Meinungsfreiheit des Grünen habe in diesem Fall Vorrang von dem Persönlichkeitsrecht des AfD-Mitglieds.
Das Landgericht Offenburg wird kein Strafverfahren gegen einen Politiker der Grünen aus Kehl einleiten, weil dieser einen Politiker der Alternative für Deutschland (AfD) im Rahmen des Landtagswahlkampfs 2016 als "Nazi" bezeichnet hatte. Das gab das Landgericht Offenburg am Freitagmittag bekannt.
Schon zuvor hatte es das Amtsgericht Kehl abgelehnt, ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung gegen den Grünenpolitiker durchzuführen. Das Verfahren war im Wege der so genannten Privatklage vom AfD-Mitglied angestrengt worden, nachdem die Staatsanwaltschaft Offenburg das Verfahren eingestellt hatte.
Verurteilung unwahrscheinlich
Das Mitglied der Alternative für Deutschland hatte dem Beschuldigten vorgeworfen, dass ihn dieser wiederholt als "Nazi" beschimpft hatte, um ihm gegenüber seine Missachtung und Geringschätzung zum Ausdruck zu bringen. Die Beschwerdekammer am Landgericht war - wie auch das Kehler Amtsgericht - der Ansicht, dass eine Verurteilung des Grünen wegen Beleidigung in einem möglichen Verfahren nicht zu erwarten sei.
Zwar handele es sich beim Begriff "Nazi" tatsächlich um einen Ausdruck der Missachtung, was den Tatbestand der Beleidigung erfülle. Es lasse sich aber nicht ausschließen, dass die Äußerung von der im Grundgesetz geregelten Meinungsfreiheit geschützt sei. Denn, der Begriff "Nazi" wird laut Landgericht auch als bloße, wenn auch scharfe, Bezeichnung für eine politisch rechte Einstellung verwendet.
"Nazi" zur Abgrenzung
Der Grünenpolitiker sagte laut Landgericht, dass er sich mit dieser von ihm getätigten Äußerung von der Partei AfD aufgrund ihres Partei-Programms, ihres Auftretens und des Duldens rechtsradikaler Parteimitglieder bei gleichzeitigem Beanspruchen der bürgerlichen Mitte abgrenzen wollte.
Diese Darstellung lasse sich nicht widerlegen, zumal die Äußerungen im Rahmen des öffentlich ausgetragenen Landtagswahlkampfs gefallen seien und sich die Beteiligten bislang nicht kannten. Es spreche daher viel dafür, dass die Bezeichnung "Nazi" aus Sicht des Beschuldigten weniger auf die Herabwürdigung des AfD-Politikers, als auf eine sachliche, wenn auch harsche Kritik an der Partei an sich gerichtet gewesen sei.
Die Meinungsfreiheit erhalte in diesem Fall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des AfD-Mitglieds.