Neumühler Ortschaftsräte haben Zweifel an Durchsetzbarkeit

So süß. Katzenbabys können aber zum Problem werden, wenn die Vermehrung unkontrolliert läuft. Auch die Leutesheimer stimmten deshalb für die Verordnung der Stadt. ©Maria Benz
Auch in Neumühl wurde der Entwurf der Katzenschutzverordnung diskutiert. Bei einer Gegenstimme von Reiner Denz und mit der Forderung nach einem regelmäßigen Entwicklungsbericht, der alle zwei Jahre vorgelegt werden soll, stimmte der Ortschaftsrat am Donnerstag der Vorlage zu.
Keine genauen Zahlen
Reiner Denz kritisierte, dass aus der Vorlage nicht hervorgehe, wie viele der erwähnten 220 beim Tierheim abgegebenen Fundkatzen wild lebende Tiere (Katzen, die keinem gehören) und wie viele davon Freigängerkatzen aus Kehler Haushalten waren. Grundsätzlich fand er es richtig, dass Stubentiger gekennzeichnet werden (mit Tätowierung oder Chip), eine Registrierung bei der Stadt sah er aber kritisch: „Ist das der Vorläufer zu einer Katzensteuer?“, fragte er. Dazu komme, dass die Registrierung und auch die von mehreren Ortschaften geforderte Überprüfung auf Einhaltung des Kastrationsgebots „nur mit Menschen funktioniere“ – und dadurch eventuell wieder eine neue Stelle bei der Stadt geschaffen werden müsse.
Tierheim entlasten
Zuvor waren Zweifel an der Durchsetzbarkeit laut geworden, da es kaum Möglichkeiten gebe zu überprüfen, ob ein Tier kastriert sei oder nicht. „Ich glaube, dass man mit dieser Verordnung an die Katzenhalter appellieren möchte, die Kastration ihrer Tiere vorzunehmen“, sagte Ortsvorsteher Horst Heitz. Es gehe ja vor allem darum, die Population der wild lebenden Katzen zu verringern und das Tierheim zu entlasten.
Stadtrat Horst Körkel, der als Neumühler in der Sitzung anwesend war, betonte, dass die Verordnung auch als rechtliche Grundlage dienen soll, Fundkatzen auf Kosten ihrer Besitzer kastrieren zu lassen. Laut der Vorlage sollen alle zeugungsfähigen Katzen, die aufgegriffen und im Tierheim abgegeben werden, entmannt beziehungsweise sterilisiert werden. Wenn es sich um ein wild lebendes Tier handelt, übernimmt die Kosten die Stadt. Kann der Katzenhalter ermittelt werden, weil das Tier gekennzeichnet ist, muss er die Kastration bezahlen.