Notbetreuung auch in Kehler Schulen und Kitas angeboten

Wegen der Verlängerung des harten Lockdowns müssen Schulen und Kitas weiterhin geschlossen bleiben – Notbetreuung wird es jedoch geben. ©Symbolfoto: Iris Rothe
Wegen der Verlängerung des harten Lockdowns bis zum 31. Januar müssen Schulen und Kitas weiterhin geschlossen bleiben – es soll jedoch ein umfangreiches Angebot der Notbetreuung geben.
Die Verlängerung des harten Lockdowns bis zum 31. Januar bedeutet auch, dass Schulen und Kitas weiterhin geschlossen bleiben müssen. In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird daher das Angebot der Notbetreuung verlängert, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. Mit dem Ende der Weihnachtsferien steht ab Montag, 11. Januar, auch eine Notbetreuung für Schüler zur Verfügung.
Situation in den Kitas
Durch das Angebot der Notbetreuung in öffentlichen Kitas werden Familien unterstützt, die keine Möglichkeit haben, die Kinder familiär oder anderweitig betreuen zu lassen. In diesen Fällen kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden:
◼ Beiden Eltern oder der alleinerziehenden Person ist es nicht möglich, aufgrund der beruflichen Tätigkeit oder aufgrund eines Studiums oder Schulbesuches das eigene Kind zu betreuen. Zudem steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung.
◼ Die Eltern müssen nicht zwingend in systemrelevanten Berufen arbeiten, jedoch am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Es kommt nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird.
Wer sein Kind für die Notbetreuung anmelden möchte, meldet sich in der Einrichtung, die das Kind regulär besucht. Die Eltern brauchen keinen Nachweis, dass sie unabkömmlich sind, sondern teilen dies der Einrichtung mündlich oder schriftlich mit. Wichtig: In der Notbetreuung können keine zusätzlichen Stunden in Anspruch genommen werden.
Situation in Schulen
Auch Schulen in Baden-Württemberg bleiben vorerst geschlossen. Abhängig von der Klassenstufe gelten ab Montag, 11. Januar, folgende Regelungen:
◼ Für Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen, kann Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies für die Prüfungsvorbereitung notwendig ist.
◼ Alle anderen Klassenstufen werden mit Arbeitspaketen für das Home Schooling versorgt. Für Schüler der Klassen 1 bis 7 wird eine Notbetreuung eingerichtet.
In diesen Fällen kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden:
◼ Beiden Eltern oder der alleinerziehenden Person ist es nicht möglich, aufgrund der beruflichen Tätigkeit oder aufgrund eines Studiums oder Schulbesuches das eigene Kind zu betreuen. Zudem steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung.
◼ Die Eltern müssen nicht zwingend in systemrelevanten Berufen arbeiten, jedoch am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Es kommt nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird.
Wichtig ist: In der Notbetreuung können keine zusätzlichen Stunden in Anspruch genommen werden. Eine Betreuung ist nur für die Zeit möglich, in der das Kind auch sonst die Schule besuchen würde. Für Kinder, die im regulären Schulbetrieb Unterricht sowie eine zusätzliche Betreuung erhalten, erstreckt sich die Notbetreuung auf die ausfallende Unterrichtszeit sowie den Zeitraum der ausfallenden regulären Betreuung.
Die Notbetreuungsplätze werden über die Schulen organisiert. In der Notbetreuung sind die Schüler somit vormittags über die Lehrkräfte betreut und am Nachmittag über die jeweilige Schulkindbetreuung oder das Ganztagsteam. Von den Eltern wird kein Nachweis des Arbeitsgebers benötigt. Zudem gibt es keine Formvorschrift: Die Anmeldung kann per E-Mail, telefonisch oder schriftlich an die Schule erfolgen. Es gilt der Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.
Der Busverkehr
Die Busse der SWEG fahren noch bis einschließlich Freitag, 15. Januar, nach dem Ferienfahrplan; bei der RVS ist dies bis zum Sonntag, 17. Januar, der Fall. Der Ferienbetrieb hat keine Auswirkungen auf die Stadtbuslinien, lediglich auf den Regionallinien sind Fahrten betroffen.