OR Hohnhurst äußert sich zur Katzenschutzverordnung

Die Katzenschutzverordnung sieht vor, dass Katzen, die Besitzer haben und Freigang erhalten, kastriert und gekennzeichnet werden müssen. ©Helga Schäfer
Die Hohnhurster Räte stimmten am Montag grundsätzlich für den Entwurf für die neue Katzenschutzverordnung, auch wenn die Mehrheit von ihnen bezweifelte, ob die Einhaltung des Gebots, Freigängerkatzen registrieren und kastrieren zu lassen, sich kontrollieren lasse. „Gibt es dann ein Katzenermittlungsteam bei der Stadt?“, fragte Ortsvorsteher Volker Lutz. Er frage sich auch, ob es dann genügend Nachwuchs gebe – schließlich habe es auf dem Dorf schon immer Katzen gegeben, die auch helfen würden, die „Lumpenviecher“ in Schach zu halten.
Kritisch wurde auch gesehen, dass die Hürden für Ausnahmeregelungen im Vergleich zu ähnlichen Verordnungen in anderen Kommunen relativ hoch seien. Manche Katzenhalter hätten explizit den Wunsch nach Nachwuchs vom eigenen Stubentiger, auch wenn es sich nicht um eine Zucht-Rassekatze handele, und wollten selbst für Abnehmer für die Kitten sorgen. Hier wurde angeregt, die Latte eventuell etwas tiefer zu hängen. Vom Ansatz her wurde der Entwurf aber von den Räten für gut empfunden, das Ziel sei ja, die wachsende Population wild lebender Katzen zu verkleinern.