Ortschaftsrat Legelshurst: Auch Thomas Seiler wirft hin
Der Ortschaftsrat Legelshurst kommt nicht zur Ruhe. Auf der Sitzung des Gremiums am Montag hat nun auch Thomas Seiler (CDU) seinen sofortigen Rücktritt erklärt.
Mit seinem sofortigen Rücktritt aus dem Ortschaftsrat Legelshurst überraschte in der Montag-Sitzung Thomas Seiler (CDU) seine Kollegen im Gremium. Er ist nach Hans Knobloch, der im Januar dieses Jahres (die Kehler Zeitung berichtete) zurückgetreten war, das zweite Ratsmitglied aus der CDU-Fraktion, das vor Ende der Legislaturperiode 2019 aus dem Ortschaftsrat ausscheidet.
Thomas Seiler gehörte seit 2001 dem Ortschaftsrat an; von 2004 bis 2009 saß er auch im Willstätter Gemeinderat. Gründe für seinen Rücktritt nannte Seiler einige – und dabei lehnte er sich ganz besonders an der jüngsten Legislaturperiode an, die für ihn so nicht mehr tragbar sei.
»Grabenkämpfe durch Misstrauen«
Dem Vernehmen nach dürfte dies vor allem mit dem nach wie vor andauernden Streit um die Umgestaltung der Ortsmitte Legelshurst zu tun haben. Seiler galt als Befürworter des sogenannten »Bürgerantrags«. Es seien vor allem in den letzten Wochen Grabenkämpfe durch Misstrauen geschaffen worden, so seine Begründung, »und ich sah dabei auch keine Bereitschaft, von einer gefassten Meinung abzukommen. Wir bewegen uns im Kreis und sind nicht konstruktiv am Bürger.« Er vermisse zudem das Unterscheiden zwischen sachlichen und persönlichen Argumenten und die für ihn dazu gehörende Kompromissbereitschaft. »Das Maß ist für mich voll«, kritisierte er.
Seiler wird seinen Rücktrittsantrag in den nächsten Tagen schriftlich bei der Verwaltung in Willstätt einreichen und diesen gemäß Paragraf 16 Absatz 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung begründen.
Kein Nachrücker
Mit Seilers Rücktritt würde der Ortschaftsrat weiter schrumpfen – auf dann noch zehn Mitglieder. Schon für Hans Knobloch gab es seinerzeit keinen Nachrücker, weil der Bewerber, der in Frage gekommen wäre, nach der Kommunalwahl 2014 eine Zeitlang außerhalb von Legelshurst lebte und damit laut Gemeindeordnung Baden-Württemberg die Wählbarkeit nicht mehr gegeben war – und die ist Voraussetzung, um für ein ausgeschiedenes Mitglied nachrücken zu können. Und weitere Bewerber stehen nicht mehr auf der von der CDU für die Ortschaftsratswahl eingereichten Liste.