Bürgerinitiative gegen Tiefengeothermie

Richard Schüler bleibt BI-Vorsitzender

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08. November 2018

Richard Schüler ©Martin Egg

Mit einem weitgehend unveränderten Führungs-Team geht die Bürgerinitiative gegen Tiefengeothermie im südlichen Oberrhein in die nächsten zwei Jahre. Auf ihrer Mitgliederversammlung am Montag kritisierte die BI zudem die nach wie vor unzureichende Absicherung der Bürger im Schadensfall.

Richard Schüler bleibt Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen Tiefengeothermie im südlichen Oberrhein. Auf der Mitgliederversammlung am Montag in der »Kulturfabrik« wurde er ebenso für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt wie die übrigen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands. Dieser besteht somit aus den stellvertretenden Vorsitzenden Ralf Kuderer (Neuried), Amalia Lindt-Herrmann (Willstätt), Hans Roser (Goldscheuer) und Arno Wolter) sowie Schatzmeister Stefan Blank, Schriftführerin Doris Schlenstedt und ihrem Vize Gerhard Hügel.
Veränderungen gab es lediglich im erweiterten Vorstand. Reinhilde Roth hat das Amt des Vize-Schatzmeisters abgegeben und ist künftig Beisitzerin. Ihren Posten übernimmt Thomas Hagmeier. Ausgeschieden aus dem erweiterten Vorstand ist Klaus Huber. Für ihn rückt Ingeborg Bell als Beisitzerin nach.

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Kritisch sieht die BI die aus ihrer Sicht unzureichende Absicherung der Bürger bei Schäden durch Geothermie-Bohrungen. Durch die Gebäudeversicherung sind solche Schäden nicht gedeckt. Und auch eine grenzüberschreitende Anlaufstelle zur Klärung von Schäden, die die Gemeinderäte von Kehl und Straßburg einzurichten beschlossen haben, ist noch nicht in Sicht. 

Zwar enthält das Bergrecht inzwischen auch eine Beweislastumkehr, aber das sei kein Grund, sich zurückzulehnen, so BI-»Vize« Hans Roser. So gilt die Bergschadensvermutung nicht, wenn »feststeht«, dass ein Schaden durch einen offensichtlichen Baumangel verursacht sein kann oder Senkungen, Hebungen, Erdrisse oder Erschütterungen »natürliche« Ursachen haben oder von einem Dritten verursacht sein können, der, »ohne Bodenschätze untertägig aufzusuchen, (…) im Einwirkungsbereich des Bergbaubetriebes auf die Oberfläche eingewirkt hat«. 
Um Schäden durch Baumängel auszuschließen, können Hausbesitzer einen Gutachter mit einer Beweissicherung beauftragen – doch die Kosten dafür müssen sie selbst tragen. Und auch im Schadensfall selbst müssten Betroffene sich auf eine langwierige Auseinandersetzung mit dem Bohrunternehmen einstellen. »Zum Ziel führt nur der Rechtsweg«, so Roser. »Freiwillig zahlen die nicht.« Zudem reiche das Schadenskapital der Bohrunternehmen oft nicht aus, sodass sie im Schadensfall schnell »ohne Hose dastehen«.

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