Schlossergasse: Goldscheuerer Rat wünscht Nachbesserungen
Der Ortschaftsrat Goldscheuer hat der Aufstellung eines Bebauungsplans »Schlossergasse« in Marlen im Grundsatz zugestimmt. Verärgert ist man allerdings, dass das Areal gegenüber dem »Wilden Mann« nicht einbezogen werden soll.
Im Herbst hatte der Ortschaftsrat Goldscheuer beschlossen, einen Initiativantrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Schlossergasse/Kehler Straße/Narzissenweg in Marlen auf den Weg zu bringen. Die Grundstücke sind alle in Privatbesitz – und es gibt Bestrebungen, die dort liegenden unbebauten Flächen einer Bebauung zuzuführen.
»Wildwuchs« verhindern
Das Gremium treibt die Sorge um, dass sich in diesem ortskernnahen Gebiet Investoren breit machen, die nur Profitmaximierung im Auge haben, und dass es in der Folge zu einer »wildwüchsigen Entwicklung kommt, die dort nicht hinpasst. Am Montag nun soll der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss fassen.
Laut Vorschlag der Verwaltung wird jedoch nur der vordere Bereich überplant. Der Ortschaftsrat hatte gefordert, auch Areal gegenüber vom »Brauhaus zum Wilden Mann« einzubeziehen; dies ist jedoch nicht vorgesehen. Dieses Areal liegt weiter hinten an der Schlossergasse; es hat keine räumliche Verbindung zum übrigen Plangebiet.
Für ein Einzel-Grundstück, losgelöst von umgebenden Flächen, könne man keinen »normalen« Bebauungsplan aufstellen, so die Ansicht der Stadt. Sollte es zu einer Initiative kommen, das Grundstück zu bebauen, gebe es genügend andere Gestaltungsmöglichkeiten: etwa eine Prüfung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch, wonach sich ein Bauvorhaben »in die Umgebung einfügen« muss, oder man stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf, wobei die Kosten dafür vom Investor zu tragen wären.
Rith wünscht Zielvorgaben
Das hätte Baubürgermeister Harald Krapp »uns auch ruhig mal persönlich erläutern können«, meinte Heinz Rith (CDU) am Donnerstag im Ortschaftsrat. Er regte auch an, Zielvorgaben zu formulieren, damit die Bauverwaltung weiß, »was wir da reinhaben wollen«. »Das können wir jetzt noch gar nicht«, entgegnete Ortsvorsteher Richard Schüler. »Wir müssen einen Planentwurf vorliegen haben. Dieser wird mit allen Beteiligten diskutiert. Wir werden dazu gehört – entscheiden muss der Gemeinderat.«
Der Ortschaftsrat beschloss schließlich, die Gründe für die Nichteinbeziehung des Einzelgrundstücks von der Verwaltung im weiteren Verfahren schriftlich darlegen zu lassen. Zudem wird der Gemeinderat aufgefordert, noch mal »in sich zu gehen«.