Schutzmaßnahmen für das Auenheimer Freibad
Um Tumulte und Gewaltausbrüche in den Kehler Freibädern künftig zu vermeiden, will die Stadt Kehl unter anderem ihre Bädersatzung an die der Eurometropole angleichen.
Gleiche Regeln, gleiche Preise: Durch diese Maßnahme erhofft sich die Stadtverwaltung weniger jugendliche Besucher aus Straßburg, die in die Kehler Bäder kommen, um dort herumzupöbeln und Streit zu provozieren.
Auf der Auenheimer Ortschaftsratsitzung stellte Patrik Vetter von den Technischen Diensten Kehl (TDK) den Entwurf für die neue Satzung vor. Sie soll am 1. April auf einer Sondersitzung des Gemeinderats beschlossen werden. Eine der wesentlichen Neuerungen ist demnach, dass die Besucherzahl künftig beschränkt werden kann. Eine Videokamera am Eingang soll den Besucherstrom messen.
Das Ergebnis könne sowohl auf ein Display vor dem Eingang des Bades als auch auf die Webseite der Stadt Kehl oder die der TDK übertragen werden, so Vetter. Auf diese Weise könnten sich Gäste schon vorab informieren, wie voll es im Bad ist. „Und keine Angst“, sagte er, „wegen der Eingangsvideoüberwachung. Unser Datenschutzbeauftragter ist eingebunden.“
Als weitere wichtige Neuerungen nannte Vetter Taschenkontrollen beim Einlass und einen höheren Einzeleintrittspreis. Statt wie bisher 3,50 Euro pro Erwachsenen und zwei Euro für Jugendliche bis 17 Jahre sollen die Tickets demnächst fünf Euro (ermäßigt: drei Euro) kosten. „Damit haben wir dann die gleichen Preise wie das Freibad in Wacken“, sagte Vetter. „Zumindest vorerst“, schob er hinterher. „Wenn das Kombibad kommt und in Betrieb geht, müssen wir sowieso noch mal grundsätzlich über die ganze Tarifstruktur nachdenken“, prophezeite er.
Abschreckung
Ortschaftsrat Markus Bogner (Bürgerliste) begrüßte die neuen Preise. „Ich finde, dass die Einzeleintrittspreise sogar noch höher sein könnten, sechs oder sieben Euro für Erwachsene und vier für Jugendliche“, schlug er vor. „Denn das schreckt richtig ab.“
Außerdem regte er an, die Zehner-Karte nicht übertragbar zu machen. Hintergrund der neuen Preispolitik der Stadt ist, die Bürger zum Kauf von Saisonkarten zu animieren. „Wir müssen aber auch an die denken, die zum Beispiel mit dem Wohnmobil kommen“, gab Patrik Vetter zu bedenken. „Für die, die einen Stellplatz haben, können wir doch eine Sonderregelung finden“, schlug Bogner vor.
Der neue Zusatz, nach dem nur noch ins Bad gelassen wird, wer „geeignete und saubere Badebekleidung mit sich führt, die er nicht bereits am Körper trägt“, wurde vom Ortschaftsrat mit Skepsis aufgenommen. „Was ist zum Beispiel mit einem Vater, der mit seinem Kind ins Bad geht, selber aber nicht ins Wasser will“, fragte Reiner Monschau (Bürgerliste), der die Sitzung am Donnerstag leitete.
Eine eindeutige Antwort hatte Vetter nicht parat: „Man geht eben davon aus, dass, wenn einer ins Bad geht, er auch ins Wasser will.“ Eine klare Regel dagegen gebe es für Besucher, die nur am Kiosk im Auenheimer Bad essen wollten.
Der Ortschaftsrat sprach sich dafür aus, in der neuen Satzung eine maximal zulässige Besucheranzahl von 2000 Personen festzulegen und verwies dabei auf die französischen Regeln. Saisonkartenbesitzer sollten aber ausgenommen werden, so das Gremium. Patrik Vetter von den TDK widersprach: „Ich finde es gut, dass eben gerade keine genaue Anzahl drinsteht. Sonst müssten wir nämlich bei jeder Änderung dann auch die Satzung ändern.“
„Mitnehmen“ wolle er aber die Anregung des Ortschaftsrates, wie bisher das Abspielen von Musik grundsätzlich zu verbieten (beziehungsweise nur über Kopfhörer zu erlauben). Die neue Satzung sieht einen Zusatz vor, nachdem Musik oder lärmerzeugende Geräte nicht gestattet sind, „die über den eigenen Lagerplatz hinauswirken“.
Erlaubnis erforderlich
„Das ist zu schwammig“, fand Reiner Monschau. Auch den Paragraphen, nach dem „Tauchgeräte, Schwimmflossen, Luftmatratzen, Spielgeräte oder Ähnliches nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des aufsichtsführenden Schwimmmeisters benutzt werden darf“, sieht er kritisch.
Monschau sprach sich aus Sicherheitsgründen für ein generelles Verbot aus, auch mit Hinblick auf das Ziel, das Badpersonal beim Durchsetzen der Regeln und Verbote zu entlasten. Vetter konnte sich für diese Idee nicht erwärmen. „Es soll ja ein Familienbad sein, und die Gäste sollen ihren Spaß haben“, sagte er.
Außerdem gehe er vom gesunden Menschenverstand aus: „Wenn’s nur so wimmelt von Leuten, dann weiß doch jeder normale Mensch, dass er da jetzt nicht mit einem großen Delphin oder so reinkann. Und die anderen muss der Bademeister eben draufhinweisen.“
Die neuen Eintrittspreise
Statt 3,50 Euro sollen Erwachsene künftig fünf Euro für eine Tageskarte zahlen. Kinder von vier bis 17 Jahren drei Euro (statt zwei). Der Abendtarif (nach 17 Uhr) wird abgeschafft, ebenso die Vorteilskarten.
Stattdessen gibt es künftig übertragbare Zehnerkarten, die für ein Jahr ab Kaufdatum gültig sind: 40 Euro für Erwachsene, 25 Euro ermäßigt. Die Preise für Saisonkarten ändern sich nicht (Erwachsene 85, ermäßigt 55 Euro).
Bürger, die Inhaber eines Kehler Sozialpasses sind, erhalten die Saisonkarten zu einem reduzierten Preis, so zum Beispiel die Familien-Saisonkarte für 90 Euro. Für Studenten und Schüler gilt künftig, dass nur noch ein deutscher oder internationaler Schüler- bzw. Studentenausweis (International Student Identity Card) als Nachweis akzeptiert wird.
Badeshorts-Verbot nicht machbar
Laut Patrik Vetter von den TDK ist ein Verbot von Badeshorts daran gescheitert, dass diese Regel in der Praxis schlecht umsetzbar ist. „Die Franzosen haben das so hingekriegt, dass es nur einen einzigen Zugangsbereich zum Becken gibt“, sagte er auf der Auenheimer Ortschaftsratsitzung. „Da stehen dann zwei Leute und passen auf, wie du da reingehst.“
In Kehl gebe es acht Durchschreitebecken, die könne man nicht alle kontrollieren. „Die Alternative wäre: Wir machen alle Durchschreitebecken zu, außer ein oder zwei, und die kontrollieren wir dann“, sagte er.
Man habe sich aber entschieden, es zunächst einmal ohne die französische Regel, dass Badegäste nur mit enganliegender Badebekleidung ins Wasser dürften, zu versuchen.