Stadt Kehl informiert: Nutztiere jetzt anmelden
Wer Rinder, Hühner, Schweine und andere Nutztiere hält, muss einen Tierseuchenkassenbeitrag entrichten. Die Stadt Kehl macht auf die Meldefristen fürs kommende Jahr aufmerksam.
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg teilt mit, dass Mitte Dezember die Meldebögen zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2020 versendet werden. Der Meldestichtag zur Veranlagung ist der 1. Januar. Darauf macht die Kehler Stadtverwaltung auf ihrer Internet-Seite aufmerksam. Zu den meldepflichtigen Tieren zählen demnach Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Truthühner und Puten sowie Bienenvölker; nicht zu melden seien Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel, da die Daten aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen würden. Esel, Ziegen, Gänse und Enten sowie gefangengehaltene Wildtiere, so zum Beispiel Damwild und Wildschweine, sind nicht meldepflichtig. Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht. Für die Meldung spiele es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem jeweils zuständigen Veterinäramt gemeldet werden, teilt das Rathaus ferner mit. Wer bis zum Neujahrstag noch keinen Meldebogen erhalten hat, solle sich telefonisch an die Tierseuchenkasse wenden. Die bei der Tierseuchenkasse bereits hinterlegten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2020 einen Meldebogen.
◼ Weitere Informationen gibt es unter • 07 11/9 67 36 66, per E-Mail unter beitrag@tsk-bw.de oder im Internet unter www.tsk-bw.de.