"Stop-Stick" eingesetzt: Duo flüchtet aus Kehl über die Grenze
Zwei Armenier sind in der Nacht auf Montag in Kehl vor der Bundespolizei geflüchtet. Obwohl die Beamten einen „Stop-Stick“ einsetzten, konnten sie nach Frankreich fliehen. Dort konnten sie die französischen Polizisten jedoch aufspüren. Sie waren nicht ohne Grund geflohen.
Die Polizei hat in der Nacht auf Montag mit Blaulicht die Verfolgung eines Wagens aufgenommen, dessen Fahrer sich eines Polizeikontrolle an der Grenze von Kehl nach Frankreich entziehen wollte. Das teilt die Polizei in einer Pressemitteilung mit. Demnach sollte das Auto, das in Richtung Frankreich unterwegs war, gegen 3 Uhr im Rahmen der intensivierten Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen an der Binnengrenze auf der Bundesstraße in Kehl durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert werden. Trotz eingeschaltetem Blaulicht missachtete der Auto-Fahrer sämtliche Anhaltesignale, beschleunigte und fuhr weiter in Richtung Frankreich.
Als er auch die Anhaltesignale einer an der Europabrücke positionierten Streife der Bundespolizei missachtete, setzten die Beamten einen „Stop-Stick“ ein, heißt es in der Mitteilung. Es handelt sich dabei um eine Art Nagelgurt, der beim Überfahren die Luft in den Reifen nicht wie früher schlagartig sondern allmählich entweichen lässt, klärt die Polizei auf. Der „Stop-Stick“ sei bei der Verfolgungsjagd auf die Fahrbahn gezogen worden. Obwohl das Auto über das Hindernis fuhr, gelang laut Polizei die Flucht nach Frankreich.
Gemeinsame Fahndung
Die Polizei leitete daraufhin eine Fahndung ein, welche über das Gemeinsame Zentrum in Kehl an die französischen Behörden übermittelt worden sei. Kurze Zeit später sei den deutschen Beamten gemeldet worden, dass die französische Polizei im Stadtgebiet Straßburg einen silberfarbenen Wagen mit platter Bereifung festgestellt habe, so die Mitteilung.
Die beiden Insassen gaben schließlich zu, in Kehl gewesen zu sein. Laut Polizei bestand gegen den 41-jährigen Fahrer ein Einreiseverbot für Deutschland. Sein 46-jähriger Beifahrer erfüllte nicht die Einreisevoraussetzungen für Deutschland und wurde zudem wegen Diebstahls per Aufenthaltsermittlung gesucht, so die Mitteilung. Die Bundespolizei leitete gegen die beiden armenischen Staatsangehörigen ein Ermittlungsverfahren ein.