Minister Peter Hauk zu Gast im "Zentrum für Schlichtung"
Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle beim »Zentrum für Schlichtung (ZfS)« in Kehl hat hohen politischen Besuch begrüßen können: Am Mittwochabend war Minister Peter Hauk vor Ort. Die Gelegenheit wurde genutzt, um auf die Arbeit und die bisher erzielten Erfolge hinzuweisen.
Staatssekretär Gerd Billen (Grüne) vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie Peter Hauk (CDU), Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, haben der Schlichtungsstelle in der Kehler Straßburger Straße einen Besuch abgestattet. Weil beide wissen wollten, wie sich nach der Gesetzgebung die Arbeit dort entwickelt hat.
Hinzu kommt, dass seit dem 1. Februar diesen Jahres Unternehmen verpflichtet sind, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) auf die Möglichkeit der Schlichtung hinzuweisen.
»Schlichtungen bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einfachen und risikolosen Weg, ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen. Wir schaffen die Möglichkeit, ohne den Aufwand und das Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses schnell und einfach zu seinem Recht zu kommen. Eine erfolgreiche Schlichtung bietet die Chance, dass trotz eines Streits eine Kundenbeziehung intakt bleibt. Mit den Schlichtungsstellen verbessern wir die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher.« So ist die Intention des Bundesministers für Justiz, Heiko Maas (SPD), dessen Behörde die Stelle in Kehl mit ihren aktuell zehn Mitarbeitern finanziert. Eine Personalstärke, die bei weiterer Frequentierung auf Dauer nicht ausreichen dürfte, wie Felix Braun, Vorstand des Zentrums, meint.
Die Mitarbeiter müssen die Qualifikation zum Richteramt haben, Kompetenz im Verbraucherrecht besitzen und als Mediator immer Geschick beweisen, wie Felix Braun die Qualität seines Zentrums beschreibt. Ebenso stellt er klar, dass die Mitarbeiter keinerlei Weisungen unterliegen und ihre gesamte Arbeit lückenlos dokumentieren müssen.
Schwerpunkte ihrer Arbeit haben die Schlichter in zwei Punkten feststellen können. So umfassen rund 15 Prozent aller eingereichten Fälle die Reisebranche und eine etwa gleich große Zahl betreffen den Kauf und damit verbundene Reklamationen von Elektroartikeln.
»Wir stellen fest, dass durch vermehrte Käufe im Internet auch die Zahl der Fälle steigt, bei denen sich Verbraucher an uns wenden, weil sie gegen Unternehmen Forderungen unterschiedlicher Art haben«, so Felix Braun.
Seit dem 1. April 2016, als die Stelle ihre Arbeit aufgenommen hat, sind mehr als 800 Fälle bearbeitet worden, davon 49, die deutsche Unternehmen und gegen sie vorgehende ausländische Bürger betreffen.
Das Angebot von Unternehmen, sich der Schlichtung zu unterziehen, ist freiwillig, »aber, wer auf Qualität seiner Waren hält, wird sich ihr nicht entziehen und seine Kunden schon vor Vertragsabschluss darauf hinweisen«, betont Peter Hauk. Der auch stolz darauf ist, dass dem Land Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle im Verbraucherschutz zugesprochen wird und dass die zentrale Schlichtungsstelle in Kehl angesiedelt ist.
»Hier finden alle, die eine Schlichtung wollen, Kompetenz, was sich aber noch mehr herumsprechen muss« , so der Landesminister. Um darauf hinzuweisen, dass zwar die gesetzlichen Verjährungsfristen der Partner gelten, durch einen Kontakt zur Schlichtungsstelle allerdings diese gehemmt werden.
Kontakt
Die Allgemeine Schlichtungsstelle „Zentrum für Schlichtung e.V.“ ist unter 07851/ 795 79 40 erreichbar.