OB-Wahl in Kehl: Die Ergebnisse gibt es im Livestream
Am kommenden Sonntag wählt Kehl einen neuen OB. Mehr als 4600 Wahlberechtigte haben mittlerweile ihre Briefwahlunterlagen angefordert. Die Wahlergebnisse gibt es am Sonntag ab 18.30 Uhr im Livestream.
Wer am Sonntag wählen geht, muss sich an die geltenden Corona-Bestimmungen halten, teilt die Verwaltung mit. Wahlberechtigte, die in den 25 Wahllokalen in der Kernstadt und den Ortschaften ihre Stimme abgeben, sind verpflichtet, vor dem Betreten eine FFP2- oder eine vergleichbare Maske aufzusetzen. Ausnahmen gelten für unter Sechsjährige sowie für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske aufsetzen und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen können. Wahlhelfer tragen ebenfalls eine FFP2-Maske.
Bei der Wahl wird ein Ordner als zusätzlicher Wahlhelfer eingesetzt. Dieser sorgt dafür, dass in den Wahllokalen nicht mehr als zwei Wähler gleichzeitig ihre Stimme abgeben. Der Eingang in und der Ausgang aus dem jeweiligen Wahlgebäude sind getrennt.
Wer das Wahlgeschehen beobachten möchte, darf dies gemäß dem Öffentlichkeitsgrundsatz tun. Allerdings ist zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht ein 3 G-Nachweis erforderlich, teilt die Verwaltung mit. Im Wahlraum ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Wahlberechtigte sowie Wahlbeobachtende sind angehalten, sich vor dem Betreten die Hände zu desinfizieren. Entsprechende Desinfektionsspender stehen am Wahltag bereit.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zutritt zum Wahlgebäude untersagt werden, so die Verwaltung, beispielsweise, wenn Wahlberechtigte sich weigern, eine FFP2-Maske zu tragen, obwohl sie kein ärztliches Attest haben. Zeigen Wahlberechtigte typische Symptome einer Corona-Infektion, dürfen sie ebenfalls nicht ins Wahllokal. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die unter Quarantäne stehen.
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 18 Uhr, angefordert werden. Mehr als 4600 Kehler haben dies getan. Aufgrund der hohen Nachfrage wurden sieben Briefwahlbezirke eingerichtet. Wahlscheine können mündlich oder schriftlich im Rathaus, in den Ortsverwaltungen, per Mail an wahlen@stadt-kehl.de und online (s. kehl.de) beantragt werden. Wer in einem anderen Wahllokal wählen möchte, kann hierzu auch einen Wahlschein beantragen.
Falls es zu einem zweiten Wahlgang kommt, können hierfür die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18. Februar, 18 Uhr, angefordert werden. Wenn Wahlberechtigte bereits für beide Termine Unterlagen beantragt haben, müssen sie nichts weiter veranlassen. Achtung: Für Wahlscheine, die online beantragt werden, gelten andere Fristen.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Bei Fragen zu den Themen Wählerverzeichnis, Wahlscheine oder Briefwahl: wahlen@stadt-kehl.de; Tel. 07851/88 1101.
Die Präsentation der Auszählungsergebnisse überträgt die Stadt am Wahlabend ab 18.30 Uhr aus der Stadthalle per Livestream auf Youtube: www.youtube.com/watch?v=OmO3Ed1SCuY
- Videohinweise: So funktioniert die Urnenwahl und die Briefwahl.