Tests zeigen: Wettbüros in Kehl lassen Minderjährige zocken
Bei in der vergangenen Woche stattfindenden Testkäufen in Tankstellen und Supermärkten der Kernstadt und in Sundheim haben zwei 17-Jährige keinen Tabak oder hochprozentigen Alkohol bekommen. Zocken konnten die minderjährigen Tester dagegen schon.
Einer der Jugendlichen konnte in einem Tabakladen Shisha-Tabak erwerben. Zudem wurden die Jugendlichen in beiden getesteten Wettbüros nicht kontrolliert, so dass sie sich ungehindert an den Wettautomaten aufhalten konnten, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. Die Testkäufe fanden im Auftrag des Beratungsteams Kommunale Kriminalprävention gemeinsam mit der Ortspolizeibehörde statt.
Sensibilisierung das Ziel
Trotz Verbots verkaufen manche Händler hochprozentigen Alkohol und Tabak an minderjährige Jugendliche: Das haben Testkäufe in früheren Jahren gezeigt. Mit der Aktion versucht die KKP daher, das Kassenpersonal in Supermärkten, bei Discountern und an Tankstellen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und Tabak zu sensibilisieren. In Kehl fanden die Testkäufe der vergangenen Woche zum dritten Mal statt. Eingekauft wurde in fünf Supermärkten, einer Tankstelle und fünf Tabakläden. Während die beiden Jugendlichen in den jeweiligen Geschäften zur Kasse gingen, hielten sich in Zivil je ein Vertreter der Polizei, der Ortspolizeibehörde und des Deutschen Roten Kreuzes im Hintergrund auf.
Stadt wertet Aktion als Erfolg
»Überall haben die Kassierer die Jugendlichen wie vorgeschrieben nach ihrem Ausweis gefragt, nur in einem der Tabakläden kamen sie ungehindert an Shisha-Tabak«, berichtet Julia Winkler vom Bereich Ordnungswesen bei der Stadt. Dennoch bewertet sie die Aktion als Erfolg. Denn bei Testkäufen im vergangenen Jahr hatten die Jugendlichen noch an sechs von zwölf Kassen von Supermärkten und Tankstellen hochprozentigen Alkohol erhalten. Damals wurde das Verkaufspersonal – wie auch in diesem Jahr – von den Beamten verwarnt. In vier Fällen verhängten sie sogar Bußgelder, weil die Filialen wiederholt auffällig geworden waren: Dort war bereits Hochprozentiges an Minderjährige verkauft worden, als die KKP zuletzt 2015 Testkäufe organisiert hatte. Damals war die Aktion zuvor in der Presse angekündigt worden – trotzdem hatten Jugendliche an den Kassen von Kehler Lebensmittelmärkten in sieben von neun Fällen hochprozentigen Alkohol erwerben können. »Die stichprobenartigen Kontrollen scheinen sich wohl langsam auszuzahlen«, meint Julia Winkler.
Tabakläden
Auch Tabakläden waren in den vergangenen Jahren bereits getestet worden: 2015 hatten zwei von fünf Geschäften mehrere Päckchen Zigaretten an die Jugendlichen verkauft, wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung schreibt. Im vergangenen Jahr gab es in diesem Bereich keine Beanstandungen mehr.
Alles in allem sei eine Beanstandungsquote von 23 Prozent ein gutes Ergebnis, erklärt Julia Winkler. Zum Vergleich: 2015 lag die Quote noch bei 77,7 Prozent.
Die Wettbüros
In die Bilanz für 2018 flossen auch die Ergebnisse zweier Wettbüros mit ein, in denen sich Kinder und Jugendliche nicht aufhalten dürfen. In beiden verstießen die Mitarbeiter gegen das Jugendschutzgesetz, weil sie die zwei 17-Jährigen nicht kontrollierten, so dass diese ungehindert an den Wettautomaten spielen konnten. In den vergangenen Jahren hatte sich das Personal dagegen in allen getesteten Spielhallen und Wettbüros ordnungsgemäß verhalten.