Willstätt bekommt neuen Eigenbetrieb »Baulandentwicklung«
Willstätt bekommt einen Eigenbetrieb »Baulandentwickung«. Der Gemeinderat fasste am Mittwoch den entsprechenden Grundsatzbeschluss.
Im Zuge der Baulandentwicklung können in den nächsten Jahren in allen fünf Ortsteilen Willstätts Bauentwicklungen vorangetrieben werden, sofern die Gemeinde in den Erwerb der notwendigen Flächen kommt.Hierfür ist in den nächsten Jahren allein ein Finanzierungsvolumen von rund 2,5 Millionen Euro erforderlich. Bereits für den kommenden Haushalt hat der Fachbereich Liegenschaften im Bereich Grunderwerb 1,1 Millionen Euro angemeldet.
»Totes Kapital«
Bisher hat die Gemeinde den Ankauf von Grundstücken mit Mitteln aus dem Gemeindehaushalt finanziert. Bis zur Erschließung der jeweiligen Baugebiete und dem dann erfolgten Verkauf waren die Baugrundstücke mehr oder weniger »totes Kapital«, erläuterte Kämmerer Philipp Kaufmann am Mittwoch im Gemeinderat.
Kauf, Erschließung, Vermarktung
Die Gemeindeverwaltung schlug daher vor, einen Eigenbetrieb »Baulandentwicklung« zu gründen. Es wäre der dritte nach den Eigenbetrieben »Wasserversorgung« und »Abwasserbeseitigung«. Sinn und Zweck ist es, Grundstücke aufzukaufen, zu erschließen und letztlich als Baugrundstücke wieder zu vermarkten.
Flexibel und transparent
Dies bedürfe einer flexiblen und transparenten Finanzierung, die sich in der Regel nur über wenige Jahre erstreckt, so Kaufmann. Außerdem sei es für die Koordination der unterschiedlichen Aufgaben im Zusammenspiel zwischen Grundstückseigentümern, Erschließungsträgern und Gemeinde und zur Planung der einzelnen Verfahrensschritte immens wichtig, über den gesamten Prozess hinweg ständig über alle finanziell relevanten Informationen zu verfügen. Dies lasse sich in einem Eigenbetrieb sehr gut abbilden.
Die Erträge und Aufwendungen (Einnahmen und Ausgaben) werden für jedes Baugebiet separat im Wirtschaftsplan geplant und während der Realisierungsphase entsprechend zugeordnet. Die Finanzierung erfolgt während der Entwicklungs- und Erschließungsphase überwiegend über Kredite, die durch Erträge wie Kostenerstattungen, Zuschüsse oder Verkaufserlöse wieder getilgt werden.
Fachaufsicht gab grünes Licht
Gespräche mit der Kommunalaufsicht haben ergeben, dass die dies als rechtlich zulässig ansieht und billigen wird, erläuterte Kaufmann. Die Gründung des Eigenbetriebs sei somit für das Haushaltjahr 2019 denkbar.
Ob die Gemeinde neue Baugebiete selbst erschließt oder – wie es derzeit Praxis ist – einen Erschließungsträger beauftragt, entscheide jeweils der Gemeinderat, hieß es abschließend. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Gründung auf Grundlage der technischen und rechtlichen Vorgaben vorzubereiten.
Geld für neues Bauland
Für folgende Neubaugebiete in Willstätt sind für den Haushalt 2019 laut Verwaltung bereits Mittel für Grunderwerb angemeldet:
◼ »Langmatt Willstätt«: 250 000 Euro
◼»Krummacker« Sand: 500 000 Euro
◼»Hofstatt« Eckartsweier: 275 000 Euro
◼»Bitzen II« Hesselhurst: 75 000 Euro
Darüber hinaus soll 2019 die Erschließung des Baugebiets »Löhl« in Legelshurst realisiert werden.