Willstätt

Willstätt hilft corona-geplagten Vereinen nur im Einzelfall

Michael Müller und Günter Ferber
Lesezeit 3 Minuten
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03. Juli 2020

Vereine die durch die Corona-Krise in finanzielle Notlage geraten (etwa weil der Willstätter Jahrmarkt abgesagt werden musste), können einen Antrag auf Unterstützung stellen, müssen die Notlage aber belegen. ©Günter Ferber

Die Gemeinde Willstätt will Vereinen, die durch die Corona-Krise in Schieflage geraten sind, grundsätzlich helfen. Es bleibt jedoch bei Einzelfall-Entscheidungen.

Die Corona-Krise hat auch für die Willstätter Vereine erhebliche Einschnitte zur Folge gehabt. Das Vereinsleben kam zum Teil völlig zum Erliegen; Veranstaltungen, die auch erhebliche Einnahmen in die Vereinskasse spülen, sind ausgefallen –  etwa Sportfeste oder Jahreskonzerte, aber auch Veranstaltungen der Gesamtgemeinde wie der Willstätter Jahrmarkt. 

Bedarf in 15 Fällen angemeldet

Grund genug, sich im Gemeinderat mit der Frage zu befassen, wie den Willstätter Vereinen bei Corona-bedingten Verlusten geholfen werden kann. Wie Bürgermeister Christian Huber in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates bekanntgab, haben bislang etwa 15 Vereine Bedarf für eine solche Unterstützung signalisiert oder einen entsprechenden Antrag gestellt. Es gelte, Insolvenzen zu verhindern, meinte Huber.

Satzung nicht praktikabel

Im Verlauf des Diskussionsprozesses in den politischen Gremien hatte sich in den vergangenen Wochen jedoch schon früh abgezeichnet, dass die ursprünglich geplante Regelung im Wege einer Satzung nicht praktikabel ist. Schließlich steckt der Teufel im Detail: Verein ist nicht gleich Verein. Es gibt große Vereine und kleine; solche, die im bundesweiten Spitzensport aktiv sind, und solche, deren Angebot sich mehr oder weniger auf die Gemeinde oder einen Ortsteil beschränkt. Und auch die Finanzsummen, die in den Vereinen bewegt werden, sind höchst unterschiedlich.

Es wurde im Verlauf der Diskussion auch klar, dass nicht unbedingt jede wegen der Corona-Krise seit 1. April ausgefallene Veranstaltung gefördert werden soll. Klar war auch: Für den „Profi-Sport“ (darunter fallen etwa die Frauenfußball-Bundesliga beim SC Sand oder die Drittliga-Handballer des TV Willstätt) kann es keine Förderung geben.

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Wie „misst“ man einen Notfall?

Eine weitere Frage war: Woran macht man den Förderbedarf fest? Heiko Baumert (SPD) und Peter Scheffel (WAL) etwa empfahlen, den Förderbedarf nicht an einzelnen ausgefallenen Veranstaltungen festzumachen, sondern die Vereinsbilanz insgesamt als Bemessungsgrundlage heranzuziehen und auch die laufenden Ausgaben zu berücksichtigen. Vielleicht ergäben sich ja auch irgendwo Einsparungen – und nicht nur Einnahmeausfälle, so Baumert. Zudem sei es auch in den vergangenen Jahren schon mal vorgekommen, dass Veranstaltungen ausgefallen sind. So kann ein Mai-Hock auch schon mal durch Regen ins Wasser fallen.

Vereine müssen Unterlagen offen legen

Die Verwaltung empfahl daher, über die Unterstützung für Corona-bedingt in Notlage geratene Vereine und über die Förderhöhe auf Basis einer eingehenden wirtschaftlichen Prüfung im Einzelfall zu entscheiden. Sofern dafür allgemeine Haushaltsmittel verwendet werden sollen, muss der Gemeinderat entscheiden. Die Vereine müssen für die Prüfung nötige Unterlagen (detaillierte Aufstellung der glaubhaft zu machenden Ausgaben und Einnahmen) offenlegen. Die durch das Land aufgesetzten und über den jeweiligen Sportbund für Vereine abrufbaren Mittel sollen bei der Beurteilung der Förderung angemessen berücksichtigt werden.

„Nicht die Gießkanne auspacken“

„Wir wollen Notfälle fördern anstatt die Gießkanne auszupacken“, bekräftigte Bürgermeister Huber. Wichtig war dem Gemeinderat, dass es eine einheitliche Lösung in allen fünf Ortsteilen gibt und keine Ausnahmen gemacht werden. Amalie Lindt-Hermann (FWV) schlug vor, dass sich Verwaltung und die jeweiligen Ortsvorsteher demnächst mit den Vereinen zusammensetzen, um eine einheitliche Linie auszuarbeiten.

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