Willstätt sucht die Sportler des Jahres
Auf der Grundlage der vom Gemeinderat Anfang Dezember beschlossenen neuen Ehrungsordnung zeichnet die Gemeinde Willstätt auch künftig im Rahmen der Sportlerehrung einzelne Athleten und Mannschaften für ihre Erfolge und Verdienste im Sport aus.
Neben Einzelsportlern und Mannschaften werden auch ehrenamtlich tätige Funktionäre im Bereich des Sports ausgezeichnet.
Die Ehrung ergeht alljährlich an den Sportler und die Sportlerin und eine Mannschaft des Jahres. Funktionäre, die für den Sportehrenbrief nominiert sind, müssen in der Regel eine mindestens 15-jährige Funktionärstätigkeit geleistet haben. Ausnahmen können in besonderen Fällen zugelassen werden.
Die Sportlerehrung für das Jahr 2019 wird im kommenden Frühjahr stattfinden. Entsprechende Nominierungen müssen bis zum 31. Januar schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Willstätt eingereicht werden – inklusive Angaben und Nachweisen zu den Erfolgen oder Tätigkeiten.
Weitere Informationen sind der neuen Ehrungsordnung zu entnehmen, die auf der Homepage der Gemeinde unter www.willstaett.de (Suchwort: Ehrungsordnung) eingesehen werden kann. Auf Wunsch wird die Ehrungsordnung auch per E-Mail zugesendet.
Ansprechpartner für die Sportlerehrung bei der Willstätter Gemeindeverwaltung ist Holger Hemler, • 0 78 52/43-313, E-Mail: holger.hemler@willstaett.de.