Willstätt sucht weiter Wohnraum für Flüchtlinge
Die Gemeinde Willstätt sucht nach wie vor Wohnraum für geflüchtete Familien in allen Ortsteilen. Dabei hofft Sie auf die Mithilfe der Bürger.
Der große Flüchtlingszustrom ist Vergangenheit. Dennoch kommen jedes Jahr noch einige Flüchtlinge neu in Willstätt an. Allein 2019 ist Willstätt laut Gemeindeverwaltung demnach verpflichtet, weitere acht Flüchtlinge aufzunehmen.
Zuteilung nach dem »Königsteiner Schlüssel«
Die Migranten werden den Gemeinden vom Kreis nach dem »Königsteiner Schlüssel« zugeteilt. Dabei werden das Steueraufkommen und die Bevölkerungszahl als Parameter für die Quote der aufzunehmenden Flüchtlinge herangezogen. Um sie unterbringen zu können, sucht die Gemeinde nach wie vor Wohnungen jeder Größe in allen Ortsteilen.
Kein Risiko für Vermieter
Viele der Geflüchteten sind erwerbstätig und können ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Vor dem Abschluss eines privaten Mietverhältnisses brauche daher niemand Angst haben, so die Verwaltung weiter. Eine weitere Möglichkeit wäre der Abschluss eines Mietverhältnisses mit der Gemeinde Willstätt. In diesem Fall werden die Mietzahlungen, Heizkosten, Wasser und Müllgebühren von der Gemeinde Willstätt geleistet.
Die bisherigen Erfahrungen der Vermieter seien sehr positiv, betont die Verwaltung. Die zugewanderten Menschen seien in Willstätt bereits gut integriert; außerdem werden sie durch die kommunalen Integrationsbeauftragten und den Helferkreis »Willstätt integriert« begleitet. Diese stehen mit Flüchtlingen und den Vermietern in engem Kontakt. Die Gemeinde sorgt für eine (bezogen auf die Größe und die Zahl der Zimmer) angemessene Belegung der Wohnung. Wie die Verwaltung ausdrücklich betont, hat die Unterbringung nicht den Charakter von Sammelunterkünften.
Wohnung sollte bezugsfertig sein
Gebraucht werden abschließbare Räume, die über angemessene sanitäre Einrichtungen und über einen geeigneten Bodenbelag verfügen. Außerdem muss eine Heizmöglichkeit vorhanden sein. Die Wohnung sollte bezugsfertig sein. Eine Möblierung ist nicht erforderlich. Die endgültige Entscheidung über die Eignung der Wohnung wird vor Ort, nach Besichtigung durch die Gemeinde Willstätt, getroffen.
Wer eine Wohnung hat, wird gebeten, sich an die Integrationsbeauftragte der Gemeinde Willstätt, Andrea Schlegel, zu wenden: • 0 78 52/43-338, E-Mail: andrea.schlegel@willstaett.de.