Willstätter Räte nicken Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung ab

Die Gebühren für Leistungen, die Mitarbeiter im Willstätter Rathaus erbringen, wurden vom Gemeinderat neu beschlossen. ©Günter Ferber
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Willstätt ist mehr als 30 Jahre alt. Die Satzung regelt, welche Gebühren für welche Leistungen im Rathaus berechnet werden.
Die derzeit gültige Satzung wurde am 16. Juni 1992 beschlossen und seither inhaltlich nicht mehr geändert, sagte Dennis Möschle vom Rechnungsamt am Mittwoch im Gemeinderat. Es wurden lediglich zur Umstellung auf den Euro zum 1. Januar 2002 die Währung angepasst sowie zum 1. April 2014 einzelne Tatbestände im Bereich Bürgerservice konkretisiert.
Inzwischen haben sich jedoch laut Möschle immer wieder Sachverhalte ergeben, die in der Satzung nur unzureichend oder gar nicht geregelt sind, sodass es, besonders im Gebührenverzeichnis, aus Gründen der Rechtssicherheit in einigen Punkten einer Überarbeitung bedarf. Daneben erforderten die heutigen Anforderungen und Rechtsentwicklungen eine Anpassung der zugrunde gelegten Gebührenkalkulation.
Die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung ist in Anlehnung an das Muster des Gemeindetages Baden-Württemberg an die örtlichen Bedürfnisse angepasst worden. „Ziel ist es gewesen, dass wir betrachten, was uns die einzelnen Verwaltungsleistungen kosten“, so Dennis Möschle. Zum Allgemeinwohl sollen diese auf die Empfänger der Dienstleistungen umgelegt und möglichst kostendeckend kalkuliert werden.
Für einzelne Tatbestände sinken sogar die Gebühren – etwa bei der Befreiung vom Verbot der Plakatierung (von 40 auf 22 Euro). Andere bleiben gleich wie die Schankerlaubnis, andere steigen nur sehr moderat – etwa für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes. Es gibt aber auch Positionen, wo sich die Verwaltungsgebühr vervielfacht hat – etwa für die Bearbeitung von Rechtsbehelfen von fünf auf mindestens 20 Euro.
Zeit wird abgerechnet
„Zudem haben wir mit sehr vielen Zeitgebühren gearbeitet“, erläutert Möschle. „Hier ist für die Schuldner transparent, wie viel Zeit für die Verwaltungsleistung tatsächlich benötigt wurde.“
„Unser Ziel ist es gewesen, dass die anfallenden Gebühren transparenter sind, da wir mit der vorangegangenen Verwaltungsgebührensatzung sehr oft auf die allgemeinen Sätze zurückgreifen mussten“, so Möschle weiter. Insgesamt rechnet man im Rathaus bei den Gebühren mit Mehrerträgen von 10,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dies sei jedoch vor allem mit Mehrerträgen aus dem Jahr 2022 und nicht mit der Verwaltungsgebührensatzung zu begründen. Die meisten Mehrerträge wurden im Einwohnerwesen erzielt.
Es gibt aber auch Gebühren, die von der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung gar nicht betroffen sind – etwa die Gebühren für Pässe. Diese werden nämlich vom Gesetzgeber und nicht von der Gemeinde festgelegt. Dies gilt auch für einen Großteil der Gebühren im Standesamt.