Wolfach

Amtsgericht Wolfach: Kein Beleg für Schläge gegen Nachbarn

Andreas Buchta
Lesezeit 3 Minuten
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18. April 2019

©Archivfoto: Mittelbadische Presse

Bereits zum zweiten Mal musste sich ein 47-Jähriger am Mittwoch am Wolfacher Amtsgericht dem Vorwurf der Körperverletzung stellen. Die Fortsetzung des Prozesses brachte für den Angeklagten eine positive Wendung: Richterin Ina Roser entschied auf Freispruch. 
 

Der Vorfall, der zur Verhandlung stand, ereignete sich am 27. Oktober in der Wohnung des Geschädigten. Dieser lebt wie der Angeklagte in einem Mehrfamilienhaus in Hornberg, wo der 47-Jährige nebenbei Hausmeistertätigkeiten erledigt. Er werde durch den Geschädigten in dieser Funktion häufig provoziert. So stelle dieser trotz ausdrücklichen Verbots immer wieder sein Fahrrad im Treppenhaus ab und verhalte sich zu nächtlicher Stunde rücksichtslos laut. Auch ansonsten sei sein Verhältnis zu ihm angespannt.

Faustschläge ins Gesicht?

Der Geschädigte schilderte, der Angeklagte habe an die Wohnungstür geklopft. Nach Anlegen der Sperrkette habe er geöffnet und sei gleich durch den Türschlitz am Hals gepackt worden. Daraufhin habe er die Tür ganz aufgemacht und habe von seinem Nachbarn mehrere Faustschläge ins Gesicht erhalten. Dabei sei auch seine Brille beschädigt worden. 

Ein als Zeuge aussagender Polizist, der vor Ort ermittelte, sagte aus, er habe den Geschädigten »in völlig aufgelöstem Zustand« angetroffen. Der Beschuldigte habe außer Andeutungen keine Angaben zur Tat gemacht, habe sich aber in keiner Weise aggressiv gezeigt. Das bestätigte auch der zweite ermittelnde Beamte.

Ein dritter Zeuge, ein Mitbewohner, sagte aus, er komme mit dem Beschuldigten sehr gut aus. Dieser sei ihm schon oft behilflich gewesen. Sein Verhältnis zum Geschädigten hingegen schilderte er als »nicht so gut«. Dieser sei »ein Nachtmensch, wenn andere schlafen wollen«. Von dem verhandelten Vorfall selbst will er nichts mitbekommen haben.

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Eine vom Gericht bestellte Sachverständige erklärte, dass als Ursache der Jochbeinfraktur des Geschädigten ein Faustschlag durchaus infrage kommen könne, aber nicht unbedingt müsse. Jedenfalls stellte sie Gewalteinwirkung durch einen stumpfen Gegenstand fest.

Staatsanwalt fordert Strafe

Obwohl der Geschädigte am ersten Verhandlungstag widersprüchliche Angaben bezüglich der Verletzungen und des Tathergangs gemacht habe, sah Staatsanwalt Georg Esser die Körperverletzung durch den Angeklagten erwiesen. Er forderte eine Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro. Der Nebenklägervertreter schloss sich dieser Forderung an. 

Verteidigerin Sabine Nold war da ganz anderer Ansicht: Sie hielt den Vorwurf der Anklage keinesfalls für erwiesen. Es gebe keine direkten Zeugen des Vorfalls und die Aussagen des Geschädigten seien ausgesprochen widersprüchlich. Sie beantragte deshalb Freispruch. Der Beschuldigte beteuerte in seinem letzten Wort: »Ich habe nicht geschlagen!«

Richterin Roser folgte dem Antrag auf Freispruch. Die Aussagen brächten insgesamt nicht die für eine Verurteilung erforderliche Sicherheit.

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