Angebliche Drogenkäufe haben vor Gericht keinen Bestand
Mehrfach soll ein 21-Jähriger aus dem Kinzigtal zwischen August und Dezember 2016 bei einem Dealer in Haslach kleinere Mengen Betäubungsmittel erworben haben. Am Donnerstag musste er sich deshalb vor dem Amtsgericht Wolfach verantworten. Die Verhandlung endete mit einem Freispruch – die Taten ließen sich nicht beweisen.
Der Beschuldigte bestritt die Drogenkäufe im vorgeworfenen Zeitraum nachdrücklich. Früher habe er zwar von dem Verkäufer Rauschmittel bezogen und habe dafür auch vor Gericht gestanden. Seither hätten mit ihm eher freundschaftliche Kontakte bestanden, die inzwischen auch eingeschlafen seien. Vom Konsum von Rauschmitteln jedoch wollte er nichts mehr wissen, beteuerte der Angeklagte – seit vor etwa einem Jahr die Polizei die Wohnung seiner Eltern, bei denen er lebt, durchsucht habe und fündig geworden sei. »Da gab’s gewaltigen Krach zuhause und ich habe seither die Finger davon gelassen.«
Als Beweis für seine Enthaltsamkeit führte er die häufigen Kontrollen durch die Polizei an. Allein im fraglichen Zeitraum sei er siebenmal kontrolliert worden. »So geht es einem, wenn man solche Altlasten mit sich herumträgt«, bemerkte Richterin Ina Roser. Der Angeklagte war in der Vergangenheit mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Kontrollen seien immer negativ ausgefallen, bestätigte ein als Zeuge geladener Polizist. Gleichzeitig machte er jedoch darauf aufmerksam, dass sich die Ergebnisse solcher Proben leicht manipulieren ließen.
Der Verteidiger befand den häuslichen Krach als Zäsur für den Ausstieg seines Mandanten aus der Drogenszene plausibel und leicht nachvollziehbar. Der Verkäufer der Rauschmittel, der als Zeuge geladen war, hielt dagegen daran fest, dass der Beschuldigte auch im fraglichen Zeitraum regelmäßig bei ihm Drogen bezogen habe. »Er hat innerhalb von diesem halben Jahr jede zweite Woche immer freitagabends Gras und Kokain eingekauft«, sagte er, konnte sich aber sonst angeblich an kaum etwas erinnern.
Für den Staatsanwalt war es erwiesen, dass der Beschuldigte von August bis Dezember vom Verkäufer Rauschmittel erworben hat. Die Aussagen des Angeklagten waren für ihn »nicht belastbar«, er forderte ein Strafmaß von 60 Tagessätzen zu 15 Euro (900 Euro).
Mit dieser Forderung war der Verteidiger ganz und gar nicht einverstanden: »Die Aussagen des Dealers können eine Anklage nicht tragen.« Es ständen erhebliche Zweifel im Raum, ob zu diesem Zeitpunkt vom Angeklagten Betäubungsmittel erworben worden seien. »Im Zweifel für den Angeklagten«, forderte er dessen Freispruch. Richterin Roser schloss sich dieser Auffassung an. Eine Bemerkung aber konnte sich die Richterin nicht verkneifen: »Ich bin von Ihrer Unschuld nicht völlig überzeugt – aber es reicht für eine Verurteilung nicht aus.«