Angeklagter zum Prozess am Amtsgericht Wolfach abgetaucht
Selbst die Polizei vermochte ihn nicht aufzuspüren: Weil der Angeklagte, gegen den noch eine Freiheitsstrafe aussteht, abgetaucht war, musste ein Prozess wegen Körperverletzung am Freitag am Wolfacher Amtsgericht aufgeschoben werden. Sieben Zeugen waren vergebens gekommen.
Eigentlich sollte am Freitag am Wolfacher Amtsgericht ein Fall von gefährlicher Körperverletzung und anderen Delikten verhandelt werden: Der mehrfach vorbestrafte Kinzigtäler, gegen den ohnehin bereits eine Freiheitsstrafe anhängig ist, soll einen Mann geschlagen und mit dem Fuß an den Kopf getreten haben. Sieben Zeugen waren erschienen – und eine ganze achte Klasse der Realschule als Prozessbeobachter. Nur einer kam nicht: Der Angeklagte.
»Obwohl der Angeklagte mit Zustellungsurkunde ordnungsgemäß geladen wurde, ist er unentschuldigt nicht erschienen«, stellte Richterin Ina Roser fest. Sie fasste den Beschluss, ihn polizeilich vorführen zu lassen. »Der Mann ist polizeibekannt, die Beamten werden ihn schon auftreiben«, gab sich Roser da noch optimistisch.
Schüler nutzen Wartezeit
Die Wartezeit bis zur Vorführung durch die Polizei nutzten die Schüler, um an die Richterin, den Staatsanwalt und den Pflichtverteidiger Fragen zu stellen. Die Schüler interessierten sich zunächst für das Studium von Richterin Ina Roser. Sie schilderte ihren beruflichen Werdegang, ebenso wie den von »Nebeneinsteiger« Staatsanwalt Buchholz, der über den Diplomrechtspfleger in sein Amt gekommen war. Er zeigte die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten innerhalb des Justizdienstes auf.
Auch die Frage nach Verhandlungen gegen Jugendliche und Heranwachsende wurden gestellt. Roser erklärte, dass aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur Verhandlungen gegen Angeklagte über 18 Jahren öffentlich geführt würden und die Strafen »erzieherisch wirksam« bemessen werden. Die häufigsten Straftaten Jugendlicher seien Diebstähle und Drogendelikte. Ob vor dem Amtsgericht auch Morde verhandelt werden? Nein, erwiderte Roser und verwies auf die Zuständigkeit des Landgerichts. Allerdings: »Auch diese Verhandlungen sind öffentlich. Gehen Sie ruhig einmal hin.« Vom Verteidiger wollten die Schüler wissen, wie ein Vertrauensverhältnis zum Angeklagten aufgebaut wird.
Nachholtermin mit Polizeieskorte
Nach geraumer Zeit kamen die mit der Vorführung des Angeklagten beauftragten Polizisten unverrichteter Dinge zurück: Der Beschuldigte war weder in seiner Wohnung noch am Arbeitsplatz anzutreffen gewesen. Auch die Auskunft seiner Freundin, er sitze in der Justizvollzugsanstalt Offenburg ein, habe sich als unrichtig erwiesen. Rosers Beschluss: Die Verhandlung wird ausgesetzt, als neuer Termin wird der 24. August, 9 Uhr, am Amtsgericht festgelegt. »Alle Zeugen werden zu diesem Zeitpunkt noch einmal geladen, der Angeklagte wird zu diesem Termin vorgeführt.«