Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben
Am 24. Februar wurde eine Frau im Haslacher "Stricker" tot aufgefunden, kurz darauf nahm die Polizei den 38-jährigen Lebensgefährten fest. Nun hat die Staatsanwaltschaft Offenburg Anklage gegen den Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Der Verdacht des Totschlags habe sich nicht erhärtet.
Im Fall der getöteten Frau, die am 24. Februar in einem landwirtschaftlichen Anwesen im Haslacher "Stricker" aufgefunden worden war, hat die Staatsanwaltschaft Offenburg nun vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen einen mittlerweile 38-jährigen Mann erhoben.
Im Schlaf Bewusstsein verloren
Dem Mann wird vorgeworfen, bei dem Streit am Abend des 23. Februar seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung am ganzen Körper geschlagen und getreten zu haben. Die Frau habe laut Staatsanwaltschaft dadurch unter anderem zahlreiche Einblutungen und einen Rippenbruch erlitten. Sie habe sich nach dem Streit ins Bett gelegt. Dort habe sie im Laufe der Nacht aufgrund der massiven Verletzungen das Bewusstsein verloren und sei dann verstorben. Der damals 37-jährige Lebensgefährte sei damals wohl alkoholisiert gewesen.
Kein Totschlag
Der ursprüngliche Verdacht des Totschlags konnte laut Staatsanwaltschaft nicht erhärtet werden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen stehe nicht fest, dass der Mann davon ausging, durch seine Handlungen den Tod der Frau zu verursachen oder dass er gar den Tod herbeiführen wollte, heißt es. Seit dem 24. Februar befindet sich der tatverdächtige Rumäne in Untersuchungshaft.