Bedrohung von Polizisten hat für 55-Jährigen Nachspiel vor Gericht
Fünf Zeugen und ein Sachverständiger waren aufgeboten, als am Montag am Amtsgericht Wolfach wegen Diebstahls und Bedrohung von Polizeibeamten verhandelt wurde. Angeklagt war ein 55-jähriger, krankheitshalber arbeitsunfähiger Kinzigtäler.
Einem 55-Jährigen wurde am Montag am Amtsgericht Wolfach vorgeworfen, im März 2017 aus dem Keller eines Wohnhauses in Wolfach ein Fahrrad entwendet und kurz danach drei Polizisten in Haslach verbal bedroht zu haben. Außerdem stand der Diebstahl von Waren im Wert von 350 Euro in einem Edeka-Markt im März 2016 im Raum. Das Verfahren wurde seinerzeit gegen Geldauflage eingestellt, die Strafe jedoch nicht vollständig bezahlt.
Polizei in Praxis gerufen
»Ich hatte es eilig, nach Haslach zu kommen, um einem Freund zu helfen«, entschuldigte der Angeklagte, das Fahrrad seiner Nachbarin entwendet zu haben. Sein eigenes Rad sei ihm kurz zuvor gestohlen worden. Mit dem Fahrrad fuhr er nach Haslach. Dort wurde die Polizei laut Anklage später in eine Arztpraxis gerufen, weil der Beschuldigte energisch auf Medikamente bestanden habe, die ihm nicht zustanden. Auf dem Weg zum Revier soll er die Beamten verbal und mit dem Fahrrad bedroht haben. Sätze wie »Ich schlag’ euch alle zum Krüppel« sollen gefallen sein. Das Fahrrad wurde der Eigentümerin von der Polizei zurückgegeben.
»Ich wollte von vornherein das Fahrrad wieder zurückgeben«, beteuerte der Angeklagte. Dann erzählte der ehemalige Drogenabhängige dem Gericht seine Kindheits-, Lebens- und Krankengeschichte. Er sei ohne Schuld immer wieder »in etwas hineingeraten«. »Das mit dem Fahrrad tut mir leid«, versicherte er in Richtung der Geschädigten. Diese zog den Antrag auf Strafverfolgung zurück, da ihr letztlich kein Schaden entstanden war.
Polizistin relativiert Bedrohung
»Die Polizeibeamten haben mich wie einen Schwerverbrecher behandelt«, kommentierte der Beschuldigte die ihm zur Last gelegten Bedrohungen. Er habe sich nur zur Wehr gesetzt und niemanden bedroht. Eine beteiligte Polizistin relativierte die Bedrohungen. »Er war relativ harmlos und keineswegs renitent«, sagte sie aus.
Mit Hilfe eines Gutachters der Universitätsklinik Freiburg prüfte das Gericht die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit. Dieser bescheinigte ihm verminderte Selbstkontrolle aufgrund einer Wesensänderung durch Konsum verschiedener Substanzen, emotionale Instabilität und ein ständiges Bedrohungserleben. »Seine Steuerungsfähigkeit war zur Tatzeit erheblich eingeschränkt.«
21 Einträge im Zentralregister hat der 55-Jährige bereits. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurde er dreimal wegen verschiedener Delikte verurteilt. Die Staatsanwaltschaft plädierte dafür, das wiederaufgenommene Verfahren wegen des Diebstahls im Supermarkt 2016 einzustellen. Auch die Wegnahme des Fahrrads solle nicht weiter verfolgt werden. Die Bedrohung von drei Polizeibeamten hingegen gelte es zu verurteilen. Eine Geldbuße von 80 Tagessätzen zu je zehn Euro sei angemessen.
Verteidiger fordert niedrigere Strafe
Der Verteidiger fand diese Forderung angesichts der verfahrenen Lebenssituation des Manns und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu hoch angesetzt. »Er darf nicht noch tiefer in die Abwärtsspirale geraten.« Einen Tagessatz von drei Euro fand er angemessen.
Richterin Ina Roser verhängte für die Bedrohungen eine Geldbuße von 40 Tagessätzen zu acht Euro, insgesamt also eine Strafe von 320 Euro.