Steinach

Befreiung statt Bebauungsplanänderung

Maria Benz
Lesezeit 3 Minuten
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17. Dezember 2016

Die Rahmenbedingungen für den Hausbau sind im Bebauungsplan festgelegt. ©T.Greizer, pixelio.de

Der Steinacher Gemeinderat hatte im November beschlossen, eine Änderung des Bebauungsplans »Am Allmendweg« auf den Weg zu bringen, um ein Bauvorhaben in dem Bereich zu ermöglichen. Da sich inzwischen neue Tatsachen ergeben haben, soll es nun eine andere Lösung geben. 

Kerstin Stern vom Ingenieurbüro Kappis in Lahr informierte die Steinacher Gemeinderäte am Montag über das Thema Bauleitplanung. Hintergrund: In der November-Sitzung hatte der Gemeinderat sein Einvernehmen für einen Antrag auf Neubau einer Doppelgarage sowie die Errichtung eines Carports im Bereich Allmendweg erteilt. Um die Vorhaben verwirklichen zu können,  müsste der Bebauungsplan »Am Allmendweg« geändert werden (wir berichteten). »Wir hatten seitens der Verwaltung etwas Bauchschmerzen, was die schnelle Perspektive einer Bebauungsplanänderung angeht«, erklärte Bürgermeister Frank Edelmann. »Wir wollten Ihnen deshalb die Möglichkeit geben, sich ein allgemeines Bild über die Bauleitplanung zu machen.«
Kerstin Stern verglich die Bauleitplanung mit einem Folienblock. Auf transparenten Folien könne man sich die Forderungen der EU, des Bunds, des Lands und so weiter übereinander gelegt vorstellen – je weiter es in die Tiefe gehe, desto konkreter die Forderungen. 

Für alle verbindlich

»Die Kommune arbeitet mit zwei Instrumenten: dem Flächennutzungsplan (langfristige  Bodennutzung, nicht parzellenscharf) und dem Bebauungsplan.« Letzterer sei – im Unterschied zum Flächennutzungsplan – für alle allgemein verbindlich.
»Wenn kein Bebauungsplan da ist, ist im Innenbereich fast alles möglich. Kommunen haben dann fast keine Möglichkeit einzugreifen«, erklärte sie weiter. Es gebe inzwischen Bebauungspläne, die 30 oder 40 Jahre alt sind und nicht mehr unbedingt den heutigen Bedürfnissen entsprechen. Die große Herausforderung sei zu entscheiden, inwieweit man in diese Pläne eingreift. »Wenn man sehr tief in einen Bebauungsplan eingreift, schafft man Präzedenzfälle, auch in Bezug auf andere alte Bebauungspläne«, machte sie die Problematik deutlich. Eine Möglichkeit, dem aus dem Weg zu gehen, sei, eine Satzung zu erstellen, die über alle Bebauungspläne gelegt werde, wie es in Steinach vor einigen Jahren mit der Gaubensatzung getan wurde. Wichtig sei: Ein Wunsch einzelner solle nicht Anlass für eine Bebauungsplanänderung sein – der Gemeinderat habe die Aufgabe, Ziele für das gesamte Wohngebiet zu definieren. 

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Neue Tatsache

Kämmerin Petra Meister gab einen weiteren Punkt zu bedenken – so könne sich eine Bebauungsplanänderung auch auf die Beiträge auswirken, da die Geschossfläche Grundlage für Wasser- und Abwassergebühren sei – im schlimmsten Fall müssten dann Bürger höhere Gebühren zahlen, die gar keinen Vorteil durch die Bebauungsplanänderung hätten. Aufgrund dieser Aspekte, so schilderte Edelmann, habe sich die Verwaltung nochmal mit dem Bauherren der geplanten Doppelgarage zusammengesetzt, um eine Lösung zu finden, die keine Bebauungsplanänderung erfordere. Der Bauherr  könne sich vorstellen, statt der Doppelgarage ein Doppelcarport zu bauen – dies sei eine neue Tatsache und somit sei es auch möglich, dieses Thema schon nach so kurzer Zeit erneut im Gemeinderat zu beraten. Die Zulassung eines Doppelcarports könne auch durch eine Befreiung ermöglicht werden, erklärte Edelmann. 

Bei den Gemeinderäten regten sich keine Widersprüche auf den Vorschlag, die Bauvorhaben durch Befreiung zu ermöglichen und auf eine Bebauungsplanänderung zu verzichten, sodass das Thema im Januar erneut auf den Ratstisch kommen und die Befreiung dann offiziell zur Abstimmung stehen wird. 

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