Bewerbungsfrist für Bürgermeisterwahl ab 1. Juli
Am 24. September wird in Hausach ein neuer Bürgermeister gewählt. Der Gemeinderat beschloss am Montag die Ausschreibung, die Bewerbungsfristen und die Besoldungsgruppe B2.
Dass Hausach im Dezember einen neuen Bürgermeister bekommt, ist sicher. Und nun ist auch sicher, was dieser verdienen soll. Zu Beginn der Amtszeit, spätestens innerhalb der ersten zwei Monate, müsse die Besoldungsgruppe für den neuen Rathauschef festgelegt werden, erläuterte Hauptamtsleiterin Viktoria Malek. »Wir setzen die Entscheidung bewusst vor die Wahl, weil in diese ausschließlich aufs Amt und nicht auf die Person bezogen sein soll«, sagte Bürgermeister Manfred Wöhrle.
Besoldungsgruppe A16 oder B2 möglich
Kriterien für die Besoldungsgruppe seien die Einwohnerzahl und der »Umfang und die Schwierigkeit des Amtes«. Wegen der Verwaltungsgemeinschaft mit Gutach wird die Hälfte der Gutacher Einwohner mitgezählt, somit komme man auf 6880 Einwohner. Bei einer Einwohnerzahl zwischen 5000 und 10 000 sei die Besoldungsgruppe A16 oder B2 möglich, erläuterte Malek und fügte hinzu, dass die Bewertung für die gesamte Wahlperiode von acht Jahren gelte. In der zweiten Wahlperiode komme ein Bürgermeister automatisch in die höhere der beiden möglichen Besoldungsgruppen.
»Die Verwaltung ist der Meinung, dass das Aufgabenfeld die Gruppe B2 rechtfertigt«, sagte die Hauptamtsleiterin. Für den Stadtsäckel mache der Unterschied zu A16 inklusive der Versorgung monatlich rund 500 Euro aus.
»Ich bin sonst immer gern fürs Sparen«, fügte Bürgermeisterstellvertreter Udo Prange (Freie Wähler) die drei in Hausach angesiedelten Interkommunalen Verbände an, und auch mit Blick auf die Nachbarstädte sei er für die höhere Besoldungsgruppe.
Drei Gegenstimmen
Auch Brigitte Salzmann (SPD) blickte auf die Nachbargemeinden: Der Gutacher Bürgermeister werde nach A16 bezahlt, und man könne Hausach nicht mit Gutach vergleichen. »Wir haben viele Bürgermeisterwahlen im Tal, möglicherweise kann das ja den Ausschlag geben, wo man sich bewirbt«, sagte ihr Ratskollege Bernhard Kohmann.
Thomas Waldenspuhl (CDU) hielt A16 für angemessen. Das Argument, dass eine höhere Gehaltsgruppe bessere Kandidaten anzieht, habe sich schließlich in Haslach nicht bewahrheitet. Bei drei Gegenstimmen (Waldenspuhl, Franz-Josef Wölfle und Karin Rosemann) stimmte der Gemeinderat für B2 und dafür, dass die Besoldung auch in der Ausschreibung genannt werden soll.
Termine
◼ Ausschreibung am Freitag, 30. Juni, im Staatsanzeiger und in den örtlichen Zeitungen. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Juli und endet am 28. August um 18 Uhr. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel entspricht der Reihenfolge der Bewerbungen. Liegen am 1. Juli morgens mehrere Bewerbungen im Briefkasten, entscheidet das Los.
◼ Die Kandidatenvorstellung ist am Mittwoch, 13. September, in der Stadthalle.
◼ Die Podiumsdiskussion des Offenburger Tageblatts ist am Dienstag, 19. September.
Was verdient ein Bürgermeister?
Grundgehalt brutto:
A15: 6387,49 Euro
A16: 7115,46 Euro
B2: 7419,76 Euro
B3: 7856,78 Euro
(Quelle: www.beamtenbesoldung.org/Besoldungstabelle Baden-Württemberg)
Hinzu kommen bei allen Bürgermeistern 13,5 Prozent des Grundgehalts Aufwandspauschale (steuerfrei) plus die Aufwandspauschale der Sparkasse für die Tätigkeit im Verwaltungsrat (betrifft alle Gemeinden außer Fischerbach, Hofstetten und Oberharmersbach)
Der Hausacher Gemeinderat legte das Bürgermeistergehalt öffentlich noch vor der Bewerbungsfrist fest auf B2. Ein Blick auf die Nachbargemeinden: Auch der Bürgermeister von Wolfach verdient nach B2. Für Haslach lautete die Ausschreibung noch auf B2 oder B3, der Gemeinderat legte sich inzwischen nicht öffentlich auf B2 fest. Der Bürgermeister von Gutach wird nach A16 besoldet (zweite Amtsperiode), für Fischerbach legte sich der Gemeinderat ebenfalls öffentlich auf A15 fest, hier wäre auch A14 möglich gewesen.