Ortenau
Der Kampf um die Waldwege in der Region
Autor:
Stefanie Müller
23. Juni 2022
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(Bild 1/2) Was im Wald erlaubt ist, das regelt in Baden-Württemberg der Paragraf 37 des Landeswaldgesetzes. Radfahren ist demnach grundsätzlich auf allen Wegen gestattet, die breiter als zwei Meter sind. ©Patrick Seeger
Kürzlich wurden auf einem Pfad auf dem Farrenkopf Glassplitter gefunden. Es besteht der Verdacht, dass die Scherben dort ausgelegt wurden, um Mountainbikern zu schaden.
Scherben auf einem Waldweg, das kann natürlich Zufall sein. Doch als Josef Wehrle aus Gutach bei einer Wanderung zum Farrenkop...
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