Die Wurzeln der Schiltacher Friedenslinde machen Probleme
Um die Linde im Stadtgarten hinter der evangelischen Stadtkirche steht’s offenbar nicht gut. Der Baum ist krank. So viel steht fest, informiert Stadtbaumeister Roland Grießhaber den Gemeinderat in seiner Sitzung in der Lehengerichter Gemeindehalle am Mittwochabend.
Einige große Äste der Baumkrone in Richtung Schüttesägemuseum tragen kein Laub, während die Blätter ansonsten dort sprießen. Offenbar liegt die Ursache in den Wurzeln des alten Baums. So viel konnte der hinzugezogene Baumgutachter sagen. Auch die Fachleute vom Naturschutz des Landratsamts Rottweil kamen zu diesem Schluss. Welche Maßnahmen zur Rettung des Baums ergriffen werden und ob diese den kranken Baum wieder gesunden lassen, ist noch nicht abzusehen, so Grießhaber.
Bürgermeister Thomas Haas versicherte, dass die Stadt alles versuche, um den Baum zu erhalten. Das muss sie auch und kommt damit nicht nur der gewöhnlichen Verkehrssicherungspflicht nach. Die Linde im Stadtgarten wurde bei einer Bestandsaufnahme im Jahr 1963 in die Liste der Naturdenkmäler Baden-Württembergs aufgenommen und trägt seither das Naturdenkmal-Signet am Stamm. Die Auszeichnung ist abhängig von der Erfüllung bestimmter Kriterien, die die Wertigkeit des Objekts bestimmen. Dabei spielt Einzigartigkeit eine Rolle. Seltenheitswert, eine Verbindung zu einem Gebäude oder ein historischer Bezug sind damit gemeint.
Vermutlich treffen alle diese Kriterien auf die Linde im Stadtgarten zu, doch belegt ist lediglich der historische Bezug als sogenannte Friedenslinde: Gepflanzt wurde der Schiltacher Baum zu Pfingsten 1871, wenige Monate nach dem für die deutschen Truppen siegreichen Krieg gegen Frankreich und der Gründung des Deutschen Reichs.
Baum statt Siegesmal
In den Weltkriegen 1914 bis 1918 und 1939 bis 1945 erinnerte die Linde manchen Besucher in ihrem Schatten daran, dass aus dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 alle Schiltacher und Lehengerichter Soldaten heimgekehrt waren und Schiltach daraufhin einen Baum gepflanzt hatte, anstatt ein großes militärisches Siegesdenkmal zu bauen. Ist ein Objekt erst einmal in die Liste der Naturdenkmäler aufgenommen, hat seine Erhaltung vor vielen anderen Interessen Vorrang. Seine Verkehrssicherung muss jedoch immer gegeben sein.