Freispruch am vierten Prozesstag trotz Richter-Zweifel
In der vierten Verhandlungsrunde in einem Fall von Körperverletzung sprach Richterin Ina Roser am Donnerstag am Amtsgericht Wolfach das Urteil: Freispruch. Für unschuldig hielt Roser den 25-jährigen Angeklagten zwar nicht – die Beweise reichten aber nicht für ein Urteil.
Verhandelt wurde am Donnerstag am vierten Prozesstag ein Fall von Körperverletzung, die der heute 25-jährige Beschuldigte bereits im März 2014 in seiner Wolfacher Wohnung gegen seine gleichaltrige Ex-Partnerin begangen haben soll. Der Vorwurf: Der junge Mann soll sie im Streit mit dem Kopf heftig gegen die Wand geschlagen haben. Die Geschädigte, die bei den Verhandlungen als Nebenklägerin auftrat, hatte sich erst nach eineinhalb Jahren zur Anzeige des Vorfalls entschlossen, der Prozess begann im Juni.
Als weiterer Zeuge wurde am Donnerstag ein langjähriger Nachbar der beiden gehört. Von Auseinandersetzungen zwischen seinen Nachbarn habe er nichts mitbekommen, versicherte er. Allerdings habe er auch weiter keinen Kontakt zu ihnen gepflegt. Zur Zeit des verhandelten Vorfalls habe er nicht mehr dort gewohnt.
Auch die damalige Kollegin der Geschädigten, die sie nach dem Vorfall von der Arbeitsstelle ins Gengenbacher Krankenhaus gefahren hatte, wurde als Zeugin befragt. Sie bestätigte, dass ihre Kollegin mit heftigen Kopfschmerzen und Erbrechen zur Arbeit erschienen sei. »Sie war völlig aufgelöst«, erinnerte sich die Zeugin. Die 25-Jährige habe ihr auf dem Weg zum Krankenhaus alles über den gewaltsamen Übergriff erzählt und es auch dort gegenüber dem Arzt wiederholt. Äußerlich sichtbare Verletzungen allerdings habe sie keine erkennen können.
Verteidiger Hans-Joachim Haller bestand darauf, die Mutter des Angeklagten, die schon einmal als Zeugin aufgetreten war, nochmals zu befragen. Diese sagte aus, dass die Geschädigte schon vorher wegen Kopfschmerzen des Öfteren von ihr Schmerzmittel verlangt habe und dass sie deshalb wiederholt krankgeschrieben gewesen sei.
In seinem Plädoyer ging der Staatsanwalt von vorsätzlicher Körperverletzung mit Tendenz zu gefährlicher Körperverletzung aus. Er hielt die belastenden Zeugen allesamt für glaubwürdig und verlangte eine »spürbare Geldstrafe«. Der Vertreter der Nebenklägerin sah beim Angeklagten »keinerlei Einsicht« und forderte eine Strafe, die »ihn wirksam davon abhält, so zu reagieren«.
Ganz anders sah das Verteidiger Haller. Von all den anfangs behaupteten Schädelprellungen und Hämatomen sei nichts zu sehen gewesen. Er vermutete, dass die Geschädigte zur Nebenklage »angestiftet wurde«. Vor allem erstaunte es ihn, dass sie ohne Medikation oder Weiterbehandlung nach einer Nacht aus dem Krankenhaus entlassen wurde.
Richterin Ina Roser erkannte schließlich auf Freispruch. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse, die der Nebenklägerin verbleiben bei ihr. »Das heißt nicht, dass ich Sie für unschuldig halte«, betonte Roser in Richtung des Angeklagten. Allerdings hätten die Zeugen zur Aufklärung der Tat nach so langer Zeit nicht viel beisteuern können. »Es ist aber etwas vorgefallen und das war nicht richtig.«