Gemeinde Schenkenzell streicht Steuern für Jagdhunde
Auf Antrag des Hegerings Oberes Kinzigtal passt die Gemeinde Schenkenzell ihre Hundesteuersatzung an. Zu Beginn des neuen Jahres müssen für einen Jagdhund keine Steuern bezahlt werden.
Wie Schenkenzells Bürgermeister Bernd Heinzelmann in der Sitzung des Gemeinderats in der vergangenen Woche mitteilte, habe Hegeringleiter Frank Groß einen Antrag bei der Gemeinde eingereicht, in dem die Befreiung der Hundesteuer von Jagdhunden gefordert werde. Dies sei nichts Neues. In vielen Kommunen sei die Hundesteuersatzung geändert worden, allerdings sehr unterschiedlich. In Schenkenzell werde ein Großteil der Jagdhunde in den Außenbereichen gehalten und seien somit als Wachhunde automatisch von der Steuer befreit.
Bislang seien ihm keine Jagdhunde von innerorts wohnenden Hegeringjägern bekannt, informierte der Bürgermeister. Laut dem Antrag sollten nur solche Jagdhunde von der Steuer befreit werden, wenn sie jährlich den Tauglichkeitsnachweis als Schweiß-, Stöber- oder Apportierhund durch den Hundeobmann oder die Hegeringleitung erfüllen,und der Hundehalter einen gültigen Jagdschein vorlege. Die Verwaltung empfehle jedoch, nur einem Hund pro Halter Steuerfreiheit zu gewähren. Durch dieses Vorgehen werde den Jägern gezeigt, dass eine sinnvolle und stetige Bejagung von der Gemeinde wertgeschätzt und honoriert werde, vor allem durch die wachsende Schwarzwildpopulation.
Ein Jagdhund im Außenbereich
Er gehe nicht davon aus, dass durch die Steuerbefreiung wesentlich mehr Hunde im Ort gehalten werden, mutmaßte Heinzelmann. In der Diskussion stellte sich heraus, dass die von Hauptamtsleiterin Daniela Duttlinger formulierte Satzungsänderung redaktionell nachjustiert werden muss. Von der Steuer befreit wird je Hundehalter nur ein Jagdhund oder Wachhund im Außenbereich. Davon unberührt bleibt die Steuerbefreiung für Rettungshunde und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe für blinde, taube oder sonst hilfebedürftiger Menschen dienen. Der Beschluss zur Satzungsänderung fiel bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich. Der Gemeinderat folgte damit einem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Kaltbrunn.