Gewerbevereine Wolfach und Oberwolfach starten Kooperation
Ab Stichtag 1. Juli können Gutscheine der Gewerbevereine Wolfach und Oberwolfach auch in den Mitgliedsbetrieben der jeweils anderen Kommune eingelöst werden. Die Vorsitzenden Reinhold Waidele und Jürgen Nowak unterzeichneten gestern in Wolfach den dafür nötigen Kooperationsvertrag.
Angekündigt hatten die Vereine die Kooperation schon länger, etwa in den Mitgliederversammlungen (wir berichteten). Dort sei die Idee positiv aufgenommen worden, sagte Waidele gestern. Die ersten Kunden hätten sogar schon versucht, mit Gutscheinen des einen Vereins in Mitgliedsbetrieben des anderen einzukaufen, sagte Nowak: »Dann müssen wir’s jetzt auch in die Tat umsetzen.«
Zum 1. Juli beginnt die Kooperation offiziell. Die Vereinbarung gilt unbefristet, nach einem Jahr sollen eine erste Bilanz gezogen und die Abläufe gegebenenfalls optimiert werden. »Ziel ist, das Angebot attraktiver zu gestalten und Kaufkraft im Tal, in der Region zu halten«, betonte Matthias Geiger, stellvertretender Vorsitzender in Wolfach. Es gebe in der Geschäftswelt ergänzende Angebote zwischen Wolfach und Oberwolfach. »Das kann nur ein Vorteil sein.«
Nowak hofft, dass mit dem erweiterten Geltungsbereich auch in Schubladen schlummernde Gutscheine eingelöst werden. »Da gibt’s ja noch einige, die aus welchen Gründen auch immer nicht eingelöst werden.« Die neue Regelung gilt für alle Gutscheine – egal ob alt oder neu. Am Design und den Ausgabestellen ändert sich vorläufig nichts. Einzig einen zusätzlichen Flyer als Hinweis auf die Geschäfte in beiden Orten, in denen die Gutscheine gültig sind, gibt es ab Juli.
Ob aus der Kooperation irgendwann eine Fusion der Vereine erwächst? Das könne durchaus irgendwann einmal Ziel werden, sagte Waidele – im Moment ist das aber kein Thema. »Vorerst nicht. Was in ein paar Jahren sein wird, das weiß man heute nicht«, pflichtete Geiger bei. Zunächst einmal sei es wichtig, »möglichst viel miteinander« zu machen, sagte Nowak – wie zuletzt beim Stadtbrunnenfest oder eben mit den Gutscheinen.