Gläubige dürfen in Gottesdiensten wieder singen
Der Ortenaukreis kann aufgrund der guten Entwicklung der Inzidenzzahlen in den vergangenen zwei Wochen den nächsten Öffnungsschritt gehen. So sind seit gestern weitere Lockerungen möglich.
Für die Kirchen bedeutet dies, dass wieder Gemeindegesang in den Gottesdiensten möglich ist – „allerdings mit Maske“, teilt das Katholische Pfarramt St. Arbogast der Seelsorgeeinheit Haslach mit.
Die Gläubigen in der Seelsorgeeinheit Haslach sollten zu den Gottesdiensten ihr privates „Gotteslob“ mitbringen.
Die übrigen Sicherheits- und Hygieneregeln (Abstandhalten und damit verbunden die ingeschränkte Zahl an Plätzen für Gottesdienstbesucher (in Mühlenbach 100 Plätze, in Haslach 90, in Steinach 60, in Fischerbach 50, in Hofstetten 38, in Welschensteinach 27), Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung, Händedesinfektion) gelten vorerst weiterhin.