Haslach im Kinzigtal

Haslach hat den E-Gutschein

red/mb
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12. April 2021
Die beiden Vorsitzenden des HGH, Mechtild Bender (von links) und Dirk Giesler freuen sich mit dem Projektbeauftragten des HGH, Marvin Polomski und Geschäftsführer Martin Schwendemann über den neuen E-Gutschein.

Die beiden Vorsitzenden des HGH, Mechtild Bender (von links) und Dirk Giesler freuen sich mit dem Projektbeauftragten des HGH, Marvin Polomski und Geschäftsführer Martin Schwendemann über den neuen E-Gutschein. ©HGH Haslach

Eine elektronische Gutscheinkarte ersetzt beim Handels- und Gewerbeverein Haslach die klassischen Papiergutscheine. Sie ist ab heute erhältlich.

Die elektronische Haslacher Gutscheinkarte ist ab dem heutigen Montag online und an verschiedenen Verkaufsstellen in der Stadt erhältlich.

„Wir haben über zweieinhalb Jahre Organisationsarbeit hinter uns“, schilderte der Geschäftsführer des Handels- und Gewerbevereins Haslach (HGH) Martin Schwendemann in einer Pressemitteilung.

HGH-Vorsitzende Mechtild Bender informierte: „Die Karte wird von rund 40 unserer Mitgliedsbetriebe als Zahlungsmittel akzeptiert, überall dort kann das Guthaben in Teilbeträgen eingelöst werden.

Drei Jahre gültig

Die Gutschein-Karten haben eine Gültigkeit von drei Jahren, also ist genügend Zeit, um die Beträge in Ruhe einzulösen.“ Eine Obergrenze von 150 Euro pro E-Karte sei aus rechtlichen Gründen vorgegeben.

Um die Ausgabestellen (Sparkasse, Volksbank, Tourist Information im Kloster und Schuh-Flaig) nicht mit Kleinstbeträgen zu belasten, sei ein Mindestaufladebetrag von zehn Euro festgelegt worden. Den Gutschein gibt es auch online zu bestellen.

Marvin Polomski von der HGH-Geschäftsstelle hat das Projekt federführend betreut und freut sich über die zahlreichen Betriebe (rund 40 an der Zahl), die nun mitmachen.

Umweltfreundlich aus Kartonage

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Die Karte selbst sei eine in dreifacher Hinsicht „saubere Karte“, denn sie sei – bis auf den Magnetstreifen – umweltfreundlich aus Kartonage und nicht aus Plastik. Die Optik sei ansprechend, aber neutral gehalten, um die Karte für jeden Geschenkzweck einsetzbar zu machen.

Bewusst habe man sich auch funktionell für eine „Clean Card“ entschieden, die nur diese eine Funktion der Gutscheinkarte erfülle.

Rabattpunkteaktionen und Sonderwerbemaßnahmen wie die „Haslacher Weihnachtsmärkle“ würden gezielt in Einzelaktionen anders umgesetzt. Schließlich hätten fast alle Mitgliedsbetriebe schon seit langem bewährte eigene Stammkundenrabattsysteme.

„Geschenke lädt man nicht wieder auf“

Im Vorfeld habe der HGH auch die Wiederaufladbarkeit der Karte diskutiert: „Geschenke lädt man nicht wieder auf“, lautete das Credo der Vereinsführung und bei Mitarbeiterkarten gebe es bereits jetzt Diskussionen, ob eine Wiederaufladbarkeit rechtlich nicht bald fragwürdig sein werde.

Die neue Haslacher E-Geschenkkarte hat klassisches Scheckkartenformat und kann so in jedem Geldbeutel Platz finden. Für die Übergabe als Geschenk wird sie ergänzt durch eine Trägerkarte im DINAlang Format samt einer Übersicht über die beteiligten Einlösestellen und einen durchsichtigen Papierumschlag.

Als nächsten Schritt seien zusätzlich „anlassbezogene Umschläge“ zu Weihnachten, Geburtstagen und ähnlichem vorgesehen.

Stichwort

Alte Gutscheine

Für die alten Papiergutscheine des Handels- und Gewerbevereins Haslach gibt es eine Übergangsfrist: Sie verlieren ihren Wert erst am 31. Dezember 2024.

Hintergrund

Nach 13 Auflagen Zeit für Erneuerung

Der Handels- und Gewerbeverein Haslach (HGH) pries im Dezember 1998 den ersten Haslacher Geschenkgutschein mit folgenden Worten an: „Damit Sie sich, liebe Kunden, niemals wieder den Kopf zerbrechen müssen, was man denn ‚Tante Gudrun‘ und ‚Onkel Hubert‘ schenken soll, haben wir für Sie einen neuen Kundenservice entwickelt: Einen schönen Geschenkgutschein, den 40 Geschäfte und Gastronomen in Haslach anerkennen“.
Der Gutschein wurde zu einem riesigen Erfolg, fast im Zweijahrestakt wurden durch Haslachs Stadtmarketingorganisation neue Nummernserien mit sich stets erhöhenden Auflagen in der 10 000er Klasse gefahren und dank der Unterstützung von Volksbank und Sparkasse immer mehr zum idealen Geschenk für jeden Zweck. Nach 13 Auflagen war es nach Angaben des HGH Zeit für eine Runderneuerung nicht nur der Karte, sondern des gesamten Systems. Denn im Laufe der Jahre hätten sich Schwachstellen eingeschlichen: so ließen sich Beschenkte die Beträge der Papierkarte auch manchmal durch Kleinstkäufe zum überwiegenden Teil bar auszahlen, denn die Papierkarte war nicht in Teilbeträgen einlösbar.
Auch die zunehmenden Firmenwünsche nach „Mitarbeitergutscheinen“ konnten kaum noch befriedigt werden. „Die immer höher werdenden steuerlichen und bankrechtlichen Auflagen waren schlichtweg nicht mehr rechtssicher“, schreibt der HGH. Denn die für die Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von derzeit 44 Euro steuerfreien Mitarbeitergutscheine dürfen zwingend nur für Sachausgaben und in einem vertraglich „abgegrenzten Akzeptanznetzwerk“ genutzt werden.

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