Hebesätze in Schenkenzell angepasst
Die Grundsteuerreform wird in Schenkenzell einzelne Grundstücks- und Wohnungseigentümer wegen deutlich höherer Steuerlast verärgern.
Für das Haushaltsjahr 2024 kalkuliert die Gemeinde bei der Grundsteuer A und B Einnahmen von zusammen circa 254.000 Euro. Wie hoch das Aufkommen 2025 sein wird, steht in den Sternen. „Schuld“ daran ist die Grundsteuerreform. Wie Bürgermeister Bernd Heinzelmann in der Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch berichtete, habe das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil die bisherigen Bewertungsvorschriften für verfassungswidrig erklärt.
Bislang sei die Grundsteuer B durch den Einheitswert berechnet worden. Nach der neuen Regelung komme ein modifiziertes Bodenwertmodell zum Einsatz. Für die Bewertung der Grundsteuer B sei nun allein der Bodenwert mit den Faktoren Grundstücksfläche und Bodenrichtwert entscheidend. Beide Werte miteinander multipliziert ergäben den Grundsteuerwert. Auf die Bebauung komme es nicht mehr an, erläuterte er. Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) gelte das Bundesmodell, bei dem die Grundstücksfläche und eine Ertragsmesszahl herangezogen würden. Das Wohngebäude, das bisher mitbewertet worden sei, werde künftig als eigenes Objekt bei der Grundsteuer B bewertet.
Verschiebungen
„Für den einzelnen Grundsteuerpflichtigen wird es zu Verschiebungen kommen. Auf die unterschiedlichen Veränderungen der Messbeträge, Grundstücke, Grundstücksarten, Gebiete und Ortsteile kann nicht differenziert eingegangen werden“, bat Heinzelmann um Verständnis. Die Gemeinde werde die Reform nicht dazu nutzen, um höhere Einnahmen zu generieren, sondern eine sogenannte „Aufkommensneutralität“ anstreben. Dies bedeute, dass das Grundsteueraufkommen jene Höhe erreichen soll wie vor der Reform. Trotzdem werde es Gewinner und Verlierer geben. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B habe die Verwaltung basierend auf den bereits vorliegenden Grundsteuermessbescheiden neu kalkuliert. Es seien jedoch einige Bescheide noch nicht erlassen.
Einstimmig
Um die Aufkommensneutralität zu erreichen, ergebe sich für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 600 Prozent (vorher 500 Prozent) und für die Grundsteuer B von 480 Prozent (340 Prozent). „Da die neuen Hebesätze zum 1. Januar 2025 wirksam werden, muss dies in einer separaten Hebesatzsatzung geregelt werden“, so Heinzelmann. Felix Hauer (CDU) forderte, dass Besitzer von Land- und Forstwirtschaft nicht stärker belastet werden sollen als bisher. Laut Heinzelmann werden die Abweichungen nicht gravierend sein.
„Es wird sicher welche geben, die sich auf den Schlips getreten fühlen. Aber wir haben die Grundsteuerreform nicht erfunden“, stellte Heinzelmann klar. Die vorgeschlagenen Hebesätze billigte der Rat einstimmig. Auf Anfrage der Redaktion zur Möglichkeit, eine Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke einzuführen, teilte Heinzelmann mit: „Intern haben wir das angesprochen, sind dann aber davon abgerückt. Wir beobachten jetzt erst einmal, wie sich das Ganze entwickelt“.