Hofstettens Gemeinderat beschließt Erhöhung der Kindergartengebühren
Der Hofstetter Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig der Erhöhung der Elternbeiträge für den Kindergarten für das Kindergartenjahr 2022/2023 zugestimmt. Bedarf für eine größere Aussprache gab es nicht – Bürgermeister Martin Aßmuth verwies auf die ausführliche Sitzungsvorlage.
Dort heißt es, dass sich die kommunalen Landesverbände und die Kirchen darauf verständigt haben, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 die Kostensteigerungen durch den Krieg in der Ukraine und die Pandemie zumindest teilweise zu berücksichtigen. Sie empfehlen deshalb eine Erhöhung der Beiträge um 3,9 Prozent.
„Nicht ganz dran“
„Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krise auf die Einrichtungen (Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden“, heißt es in der Sitzungsvorlage.
Aus dem Gemeinderat kam die Nachfrage, wie hoch der Deckungsgrad durch die Elternbeiträge derzeit liege. Das angestrebte Ziel der Verbände in Baden-Württemberg ist laut Sitzungsvorlage ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung. „Da sind wir nicht ganz dran“, sagte Aßmuth. Die Berechnung der Elternbeiträge in Baden-Württemberg erfolge einheitlich nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zu Vollendung des 18. Lebensjahrs berücksichtigt werden. In der Regelgruppe werden die Gebühren bei zwei Kindern in der Familie beispielsweise bei Öffnungszeiten von 7.30 bis 14 Uhr von 108 auf 112 Euro steigen.
Zusätzliche neue Gruppe
Ab dem neuen Kindergartenjahr wird wie berichtet eine zusätzliche neue Gruppe eingerichtet. Hierbei handelt es sich um eine altersgemischte Gruppe (Kinder von zwei bis sechs Jahren) mit verlängerten Öffnungszeiten (von 7.30 bis 14 Uhr). Für die Kinder über drei Jahren gilt der gleiche Gebührensatz wie für die Regelgruppe mit den entsprechenden Öffungszeiten. Für die Kinder unter drei Jahren gelten folgende Gebührensätze: ein Kind pro Familie: 406 Euro, zwei Kinder pro Familie: 303 Euro, drei Kinder pro Familie: 206 Euro, vier Kinder pro Familie: 82 Euro. Hofstetter Kinder erhalten im Rahmen der Kleinkindbetreuung einen Zuschuss über 20 Prozent.
2021 seien Kindergartenbeiträge in Höhe von 98.422 Euro eingenommen worden. Gleichzeitig seien die Personalkosten des Kindergartenpersonals durch Tariferhöhungen gestiegen. „Die Summe der gestiegenen Personalaufwendungen übersteigt die Gebührenmehreinnahmen bei Weitem. Unberücksichtigt bleiben weiter die gestiegenen Unterhaltungs- und Rohstoffkosten“, heißt es in der Sitzunsgvorlage. Die Verbesserung des Ergebnisdefizits wird auf 3800 bis 5000 Euro geschätzt.