Hausach

Kandidatencheck: Wie steht es mit der Transparenz?

Claudia Ramsteiner
Lesezeit 3 Minuten
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12. September 2017

Hinter verschlossenen Türen dürfte der Gemeinderat laut Gemeindeordnung nur verhandeln, wenn es das öffentliche Wohl oder die Interessen Einzelner erfordern. Bisher wird in Hausach – anders als etwa in Hornberg, Steinach oder Wolfach – auch der Haushalt nichtöffentlich beraten. ©Claudia Ramsteiner

Bei der vierten von insgesamt sechs Fragen an die vier Kandidaten (immer samstags und mittwochs) geht es heute um die Transparenz: Laut Kommunalgesetz hat eine Gemeinderatssitzung grundsätzlich öffentlich zu sein – mit sehr wenigen Ausnahmen. Wie transparent werden Sie als Bürgermeister arbeiten? Werden die Haushaltsberatungen nach Ihrer Wahl öffentlich sein? Bekanntlich berät der Hausacher Rat bisher den Haushalt noch nichtöffentlich. Öffentlich sind nur die Kommentare der Fraktionen und die Abstimmung. 
 

Frank Silzer:

Wie transparent werde ich als Bürgermeister arbeiten? Der Bürgermeister vertritt die Interessen der Hausacher Bürgerinnen und Bürger. Deshalb: So transparent wie möglich!
Werden die Haushaltsberatungen nach meiner Wahl öffentlich sein? Ja!  

Frank Breig:

Ausnahmen vom Grundsatz der Öffentlichkeit sind nur möglich, wenn persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse Einzelner oder das öffentliche Wohl betroffen sind, z B. Stundung der Gewerbesteuer. In den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats haben die Einwohner die Möglichkeit, an Entscheidungsprozessen direkt teilzuhaben. Daneben besteht die Möglichkeit, sich bei Bürgermeister, Gemeinderäten oder den Mitarbeitern der Verwaltung direkt Informationen einzuholen. Regelmäßige Einwohnerversammlungen und die Einführung eines elektronischen Ratsinformationssystems halte ich für zwei wichtige Elemente, um einen umfassenden Einblick in die kommunalen Angelegenheiten zu ermöglichen. Transparente Amtsführung bedeutet für mich offen und ehrlich zu informieren. Nur so entsteht Vertrauen und nur so ist Kommunikation auf Augenhöhe möglich. Nach der Gemeindeordnung ist der Haushaltplan im Gemeinderat öffentlich zu beraten und zu beschließen.

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Frank Lehmann:

Ja, auch Haushaltsberatungen sollen grundsätzlich öffentlich sein. Transparenz ist für mich selbstverständlich und zeigt zudem solides Wirtschaften. (Seit Gründung vor bald 20 Jahren stehen Preise und Kosten auf der Webseite meiner Agentur »Eventilator«.)
In einer Demokratie wollen Bürger offen wissen und nachvollziehen können, wie und wofür öffentliche Gelder eingesetzt werden. Das ist dann eine Frage der verständlichen Vermittlung, die gerade in Zeiten großer Emotionalisierung sachlich und transparent geführt werden muss.
Die Erfahrungen aber zeigen: Zu Haushaltsberatungen kommen nur wenige und wenn, dann sind das meist Vertreter von Interessensgruppen mit ihren speziellen Anliegen. Zudem ist nur ein geringer Teil des kommunalen Haushalts wirklich aushandelbar.

Wolfgang Hermann:

Ein offenes Miteinander, vertrauensvoll und im Respekt vor den Bürgern. Dies ist der Grundsatz meiner bisherigen Arbeit, und er wird meine Arbeit als Bürgermeister bestimmen. Das heißt, Transparenz ist für mich nicht nur ein Gebot von § 35 der Gemeindeordnung Baden-Württembergs, sondern eine demokratische Selbstverständlichkeit. 
Das Gesetz definiert die einzige Ausnahme wie folgt: »Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern.« Ich wüsste nicht, warum dies bei einer Haushaltsberatung gegeben sein sollte. Im Gegenteil: Die Entscheidung, wofür die Stadt wieviel Geld in die Hand nimmt, ist die Basis unserer Kommunalpolitik überhaupt. Wer den »mündigen Bürger« ernst nimmt, kann gar nichts anders, als dies öffentlich zu erörtern und zu beschließen.

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