Keine Alternative zur Kreuzfrage
Die Fragestellung der BI »Lebenswertes Steinach« für das Bürgerbegehren wird definitiv auch die sein, über die beim späteren Bürgerentscheid abgestimmt werden wird. Wie die Kommunalaufsicht im Landratsamt mitteilte, gibt es rechtlich keine Alternative.
Steinach. Wenn die Steinacher Bürger im Zug des geplanten Bürgerentscheids an die Wahlurnen gehen, müssen sie genau auf die Formulierung der Fragestellung achten. Denn wer gegen eine Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets ist, muss dann mit »ja« stimmen, wer für eine Erweiterung ist, mit »Nein«.
Der Grund ist: Die Fragestellung, die die Bürgerinitiative (BI) »Lebenswertes Steinach« im Zug des Bürgerbegehrens formuliert hat, darf nicht verändert werden. Bürgermeister Frank Edelmann hatte zwar angekündigt, dass er in der Gemeinderatssitzung am 23. März einen Bürgerentscheid per Gemeinderatsbeschluss anstrebt. Wie Herbert Lasch, Leiter der Kommunalaufsicht im Ortenaukreis, gestern auf Anfrage mitteilte, kann der Gemeinderat aber gar keinen Bürgerentscheid mit eventuell anderer Fragestellung beschließen, da das Bürgerbegehren bereits eingereicht wurde.
Zulassung muss erfolgen
Es gilt lediglich noch, über die Zulässigkeit zu entscheiden. »Liegen die Voraussetzungen (Anzahl Unterschriften; kein Gegenstand, der ausgeschlossen ist; kein rechtswidriges Ziel) vor, so muss die Zulassung erfolgen«, erklärte Lasch. Da habe der Gemeinderat keinen Ermessensspielraum. Wie bereits berichtet, hatte die BI am Mittwoch die Listen für das Bürgerbegehren mit 884 Unterschriften abgegeben. Rund 330 wären lediglich erforderlich gewesen.
Aber selbst, wenn der Gemeinderat der BI mit dem Beschluss für einen Bürgerentscheid zuvor gekommen wäre, wäre es auf eine sogenannte Kreuzfrage hinaus gelaufen. Die Frage so zu formulieren, dass die Bürger, die für eine »Interkom«-Erweiterung sind, auch mit »Ja« stimmen können, sei nicht möglich, versicherte Lasch. Der Grund sei, dass die vorgesehene Erweiterungsfläche im Flächennutzungsplan (FNP) nicht als Gewerbefläche ausgewiesen ist.
So verdeutlicht Lasch: »Grundsätzlich darf die Bauleitplanung nicht Gegenstand eines Bürgerentscheids werden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind nach Erlass eines Flächennutzungsplans (den wir in Steinach haben) nur solche Bürgerentscheide zulässig, die sich innerhalb des vom FNP eröffneten Gestaltungsspielraumes bewegen und nicht im Widerspruch dazu stehen. Demzufolge darf die Frage nicht darauf zielen, dass eine Planung erfolgen soll, die dem FNP zuwiderläuft. Eine Frage, die darauf zielt, ein Gewerbegebiet auszuweisen, wo der FNP noch keines vorsieht, würde im Widerspruch zum FNP stehen und wäre unzulässig. Wird die Frage so gestellt, wie sie Gegenstand des Bürgerbegehrens ist, zielt sie darauf ab, kein Gewerbegebiet auf einer Fläche zu bekommen, die derzeit nicht als Gewerbegebiet im FNP aufgenommen ist. Damit steht sie in Einklang mit dem FNP und ist zulässig.«
Er bestätigt damit BI-Sprecher Wolfgang Schmidt, der die Auswahl der Fragestellung als Reaktion auf die Berichterstattung am Donnerstag ebenfalls mit rechtlichen Zwängen begründet hat. »Wir spekulieren keinesfalls auf Falschwähler«, machte er deutlich. »Die BI möchte wie bisher sachlich und ehrlich vorgehen und wünscht sich, dass eine gute Lösung für Steinach gefunden wird.«
Die Fragestellung
Beim Bürgerentscheid, der voraussichtlich auf den 21. Juni terminiert wird, gilt es, über folgende Frage abzustimmen:
»Sind Sie gegen die Ausweisung eines weiteren interkommunalen Gewerbegebiets ›Interkom II‹ auf dem Gebiet der Gemeinde Steinach?«