Kindergarten und neue Parkplätze in der Raumschaft Haslach
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Haslach stimmte mehreren Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren zu und ebnete so den Weg für einige Projekte in der Raumschaft.
Einstimmig beschloss der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft am Donnerstag für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Sandgewann West in Fischerbach ein punktuelles Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren einzuleiten.
Grund für die Änderung des Flächennutzungsplans ist primär die geplante Erweiterung der Mitarbeiterparkplätze am Standort der Firma Uma im Fritz-Ullmann-Weg. Im gleichen Zusammenhang soll das Gewerbegebiet insgesamt erweitert werden.
Kein Landschaftsschutzgebiet
Für das Bauleitplanverfahren muss im Rahmen der Umweltprüfung ein Umweltbericht erstellt werden. Das Plangebiet ist weder Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, noch als FFH- oder Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Naturdenkmale oder FFH-Mähwiesen finden sich ebenfalls nicht im Plangebiet und befinden sich auch außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete.
Zur Ausweisung des Bebauungsplans Talstraße in Welschensteinach wurde weiter beschlossen, ein punktuelles Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren einzuleiten. Wie berichtet soll dort ein neues Baugebiet entstehen.
Das Plangebiet befindet sich außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete. Bei Umsetzung des Bebauungsplans komme es nicht zu einem Verlust von Rückhalteflächen bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis.
Unterlagen gebilligt
Die Planunterlagen zu punktuellen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren für die Bereiche Allmend auf Gemarkung Bollenbach und für die Bereiche Panoramahisle und Oberer Wiesenrain auf Gemarkung Fischerbach wurden gebilligt.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wurden die Anregungen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Die Planunterlagen sollen jetzt an das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung gehen.
Schließlich billigte der Gemeinsame Ausschuss auch noch die Planunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Kindergarten im Dorf in Hofstetten.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung waren keinerlei Stellungnahmen eingegangen.