Kreisforstamt Freudenstadt rät von Frischholzeinschlag ab
Das Kreisforstamt in Freudenschaft rät von Frischholzeinschlag ab. Er herrsche aktuelle ein Überangebot am Markt, teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit.
Die extrem trockene und bis in den Herbst hinein warme Witterung und der damit einhergehende starke Borkenkäferbefall haben zu einem Überangebot am Holzmarkt in ganz Europa geführt, schreibt das Landratsamt Freudenstadt in einer Pressemitteilung. »Aufgrund der hohen Schadholzmengen sind die Sägewerke ausreichend mit Holz versorgt und benötigen derzeit kaum Frischholz. Fichten- und Tannenstammholz sowie Fixlängen sind momentan nur sehr schwer absetzbar.« Den Waldbesitzern im Landkreis Freudenstadt werde deshalb dringend geraten, auf Frischholzeinschlag zu verzichten um den angespannten Holzmarkt zu entlasten. Umso wichtiger sei dagegen die regelmäßige Kontrolle der nadelholzreichen Waldbestände auf Borkenkäferbefall.
Nur einzelne Sortimente vermarktbar
Derzeit seien lediglich einzelne Sortimente wie Rotholz (Kiefer, Douglasie) oder Industrieholz noch vermarktbar. Wer Holz einschlagen möchte, sollte sich grundsätzlich vor dem Holzeinschlag an den örtlichen Revierleitenden wenden, um die Aushaltung der Sortimente abzustimmen. Kontaktdaten gibt es online auf der Homepage des Landratsamts Freudenstadt auf www.bo.de/ozj oder direkt beim Kreisforstamt Tel. 0 74 41 / 9 20 30 01.
Anstatt des Holzeinschlags empfehlen Kreisforstamt und Holzverkaufsstelle einen Spaziergang durch den eigenen Wald, um die Fichten- und Tannenbestände auf frischen Käferbefall zu kontrollieren. Dafür gibt das Kreisforstamt ein paar Tipps: In Bäumen, die eine schüttere Krone und grünen Nadelteppich am Boden aufweisen, überwintert der Käfer. Diese sollten umgehend eingeschlagen und aus dem Wald gebracht werden. Aus Bäumen mit fast vollständig abgefallener Rinde ist der Borkenkäfer bereits aus- und in andere Bäume umgezogen. »Sofern sie nicht aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen, können sie totholzliebenden Insektenarten als neues Heim oder bei Bedarf auch als Brennholzlieferanten dienen«, so das Amt