Letzte Ruhe wird auf Schenkenzells Friedhöfen deutlich teurer

Bestattungen auf den drei Friedhöfen der Gemeinde (hier Schenkenzell) werden teilweise heftig teurer. Der Rat verteidigt die Gebührenerhöhung aber als unausweichlich. ©Lothar Herzog
Die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren in Schenkenzell steigen drastisch – zum Teil um weit mehr als 100 Prozent. Die Neufassung der Friedhofssatzung und der Bestattungsgebühren beschloss der Rat am Mittwoch einstimmig. Hauptursache sind laut Verwaltung die Investitionen der vergangenen Jahre und die neu geschaffenen Bestattungsangebote.
Neue Angebote geschaffen
So erklärte Bürgermeister Bernd Heinzelmann, dass die inzwischen fertiggestellten Grünflächengräber und -urnengräber als neue Angebote in die Friedhofssatzung aufgenommen werden müssten. Bei den Grünflächengräbern handle es sich um Wahlgräber, die einfach oder doppeltief verfügbar seien. Die Hinzubestattung von Urnen sei möglich. Auf der zu pflegenden Grünfläche dürfe kein Grabschmuck abgestellt werden, dafür gebe es eine Abdeckplatte an der Kopfseite. „Die Anlegung und Pflege der Grabstätte übernimmt die Kommune. Der erhöhte Aufwand gegenüber anderen Grabarten wird bei der ermittelten Grabnutzungsgebühr berücksichtigt.“
Im gleichen Zug habe man nun eine Neukalkulation für alle Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren vorgenommen – zum ersten Mal seit 2015. Den Bestattungsgebühren lägen die Kosten der Firma zugrunde, die die Bestattungen übernehme. Hinzu komme der Aufwand für Verwaltung und Bauhof. Eine von der Firma angekündigte Preissteigerung sei bei der Berechnung berücksichtigt worden, informierte Heinzelmann. In die Kalkulation seien die Besonderheiten der jeweiligen Grabart eingeflossen. Die Gebühren stiegen zum Teil kräftig an, räumte der Rathauschef ein.
Enorm, aber erforderlich
Michael Rempp (CDU) verwies darauf, dass der Anstoß für neue Bestattungsangebote aus der Bevölkerung kam. Die Preissteigerungen seien enorm, aber erforderlich. Aus seiner Sicht sei mit der Neukalkulation zu lange gewartet worden. Werner Kaufmann (CDU) sah es ähnlich. Viele Jahre seien keine Baukosten am Friedhof entstanden. Nun aber sei er mit der schrittweisen Umgestaltung in Schuss und gepflegt. Kaufmann rechnete aus, dass das teuerste Grab umgerechnet auf die Nutzungsdauer pro Jahr rund 275 Euro kostet. Das sei kein schlechtes Angebot. „Es kann nicht sein, dass die Gemeinde den Friedhof subventioniert“, machte er deutlich.
Für Willi Intraschak (CDU) stellt der Friedhof ein äußerst sensibles Thema dar. Auch er könne mit der Erhöhung aber mitgehen. „Unser Friedhof“, fasste Heinzelmann zusammen, „braucht sich vor niemandem zu verstecken. Wir erneuern ihn regelmäßig mit Elementen, da gehen natürlich Flächen verloren und es verteuert das Ganze. Hinzu kommen neue Bestattungsformen, die sich ebenfalls in der Kalkulation niederschlagen. Und vom Gesetzgeber sind wir gehalten, kostendeckend zu verfahren“, verteidigte Heinzelmann.
Preislich im Durchschnitt
Die Abfrage bei anderen Kommunen in der Umgebung habe gezeigt, dass die Gebühren in Schenkenzell meistens unterm Durchschnitt lägen. Nur die Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sowie doppeltiefen Doppelgräber seien teurer. „Wenn wir feststellen, dass wir Gewinne erzielen – was wir nicht dürfen –, muss neu kalkuliert werden. Dann kann es auch günstiger werden“, stellte Heinzelmann in Aussicht.
Gebühren auf einen Blick
Die neuen Grabnutzungsgebühren (in Klammern die bisherige Preise): Reihengrab ab sieben Jahre: 570 Euro (280 Euro), Urnenerdgrab: 1400 Euro (170 Euro), Wahlgrab Einzel: 1350 Euro (650 Euro), Wahlgrab Doppel: 3100 Euro (1400 Euro), Wahlgrab Einzel doppeltief: 1900 Euro (900 Euro), Wahlgrab Doppel doppeltief: 4350 Euro (2000 Euro), Wahl-Urnenerdgrab: 2250 Euro (580 Euro), Urnenwand-Nische: 1200 Euro (1200 Euro), Grünflächengrab: 4950 Euro (neu), Grünflächengrab tief: 5500 Euro (neu), Grünflächenurnengrab: 1800 Euro (neu).
Bestattungsgebühren: Erdgrab ab sieben Jahre: 730 Euro (760 Euro), Tiefgrab: 930 Euro (850 Euro), Erdurnengräber: 370 Euro (260 Euro), Urnenwand: 180 Euro (120 Euro), Tot- und Fehlgeburten: 370 Euro (260 Euro).