Nach Unfall: Fahrverbot beginnt im Wolfacher Gerichtssaal
Streit mit Folgen: Wegen eines Unfalls an einem frühen Sonntagmorgen im Juli 2018 wurde am Freitag am Amtsgericht Wolfach verhandelt. Das Auto eines Paars kam kurz nach Haslach von der Fahrbahn ab und blieb auf die Seite gekippt im Straßengraben liegen.
Richterin Ina Roser verurteilte den 36-jährigen Fahrer zu einer Geldstrafe von 500 Euro und einem einmonatigen Führerscheinentzug.
Die Vorgeschichte der Unglücksfahrt: Das Paar, eine 33-Jährige und ein 36-Jähriger aus dem Kinzigtal, war nach dem Besuch des Haslacher Blockhauses in Streit geraten. Dieser zog sich hin, sodass die Zwei nicht wie geplant mit Freunden nach Hause fuhren, sondern mit dem eigenen Auto. Auf der Fahrt eskalierte der Streit und die Beifahrerin zog den Fahrer plötzlich am Arm. Der verlor die Kontrolle – Endstation Straßengraben.
Die beim Unfall erheblich alkoholisierte Beifahrerin behauptete im Anschluss gegenüber der Polizei, sie sei gefahren. Darum wurde ihr im Krankenhaus eine Blutprobe abgenommen. Beim vermeintlichen Beifahrer wurde lediglich am Unfallort der Atemalkohol gemessen: 0,38 Promille.
Seine Aussage, er sei gefahren, wertete die Polizei als Schutzbehauptung gegenüber seiner Freundin. Später sagte die Frau bei der Polizei aus, dass ihr Freund der Fahrer gewesen sei. »Ich war betrunken und stand unter Schock – und hatte ein schlechtes Gewissen«, begründete sie ihre anfängliche Behauptung, gefahren zu sein.
Richterin folgt Forderung
Gegen den tatsächlichen Fahrer wurde am Amtsgericht Wolfach ein Verfahren wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs eröffnet. »Der Unfall war nicht alkoholbedingt«, stellte Staatsanwalt Andreas Wurth fest. Es liege somit keine Straßenverkehrsgefährdung vor, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Die sei mit 500 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot zu ahnden, forderte er. Dieser Auffassung schloss sich Verteidiger Peter Scheid an. Auch Richterin Ina Roser folgte in ihrem Urteil dieser Vorgabe. Die Verteidigung verzichtete auf die Einlegung von Rechtsmitteln, sodass die Monatsfrist für den Führerscheinentzug sofort in Kraft trat.