Rangelei vor Haslacher Lokal hat Nachspiel am Amtsgericht
Beleidigung und Körperverletzung wurden einem 29-jährigen Kinzigtäler am gestrigen Mittwoch vor dem Amtsgericht in Wolfach vorgeworfen. Er soll im Oktober in einem Haslacher Lokal einen 38-Jährigen provoziert, aufs Übelste beschimpft und schließlich erheblich am Ellenbogen verletzt haben, sodass dieser für drei Wochen krankgeschrieben werden musste.
Genau könne er sich an den Vorfall nicht mehr erinnern, sagte der in Russland geborene Beschuldigte, denn er sei stark alkoholisiert gewesen. Aber provoziert worden sei er selbst und vom Geschädigten, der mit Ausländern immer wieder »so seine Schwierigkeiten« habe, abfällig als »Ausländer« beschimpft worden.
Der Geschädigte trat in der Verhandlung auch als Zeuge und als Nebenkläger auf. Er war nach eigener Aussage mit seiner Lebensgefährtin und deren siebenjährigem Sohn in dem Lokal, als der Beschuldigte hereinkam, ihn aufs Übelste beschimpft, Drohungen gegen ihn, seine Freundin und das Kind ausgestoßen und ihn an den Haaren gezogen habe. Er habe versucht, den Angreifer zu beruhigen, vor allem weil das Kind all die widerlichen Beschimpfungen mitbekommen habe. Und er habe den Angeklagten, als dieser mit seinen Verbalattacken nicht aufhören wollte, gepackt und zu Boden gedrückt. Dann seien beide rangelnd vor die Tür des Lokals gestolpert und dort zu Boden gestürzt. Dabei habe sich der Geschädigte am Ellenbogen verletzt. Er musste mehrfach im Krankenhaus behandelt werden.
Beide gingen zur Polizei
Gleich nach der Auseinandersetzung gingen der Geschädigte und der Angeklagte gemeinsam zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Die Beleidigungen stellte der Beschuldigte auch dort nicht ein. Selbst am nächsten Tag noch seien die Beschimpfungen und Drohungen über das Telefon weitergegangen.
»Die Beleidigungen waren völlig grundlos, ich hatte mit diesem Menschen noch nie etwas zu tun«, sagte der Geschädigte. Der Sohn seiner Freundin sei von dem Vorfall noch immer traumatisiert. »Wir wollen eigentlich nur in Ruhe gelassen werden.«
Die Aussage eines Zeugen, der Angeklagte sei so stark alkoholisiert gewesen, dass er offensichtlich nicht mehr gewusst habe, was er tat, bewog den Verteidiger dazu, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen – obwohl der Beschuldigte wegen eines ähnlichen Vorfalls unter Bewährung steht.
Nachdem die Staatsanwaltschaft ihr Einverständnis erklärt hatte, beschloss Richterin Ina Roser, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 800 Euro einzustellen.