Schenkenzeller Rat beschließt neues »Blättle«-Regelwerk
Der Gemeinderat Schenkenzell hat für das amtliche Nachrichtenblatt am Mittwoch einstimmig ein Redaktionsstatut verabschiedet. Gleichzeitig stimmten die Räte einem neuen Vertrag mit dem Reiff-Verlag zu. Der Bezugspreis ändert sich dadurch nicht.
Die Verwaltungen von Schenkenzell und Schiltach hätten gemeinsam für das Nachrichtenblatt ein Redaktionsstatut ausgearbeitet. Am Mittwoch gab Schenkenzells Rat dem Regelwerk sein Einvernehmen, in Schiltach steht das Thema in Kürze zur Beratung an.
Hauptamtsleiterin Daniela Duttlinger verwies auf die zum 1. Dezember 2015 geänderte Gemeindeordnung. Ein zusätzlicher Passus sehe vor, den Fraktionen des Gemeinderats Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Kommune im Amtsblatt darzulegen. Im Redaktionsstatut werde Näheres dazu geregelt, außerdem könnten darüber hinaus Festlegungen über Qualität, Inhalte und insbesondere die Neutralität des Amtsblatts getroffen werden.
Es werde genau beschrieben, welche Beiträge in das Amtsblatt aufgenommen würden, sagte Duttlinger: Neben Mitteilungen und Sitzungsberichten der Verwaltungen gehörten Berichte von politischen Parteien, Kindergärten, Schulen, Volkshochschulen, Kirchengemeinden und Vereinen dazu. Den Fraktionen werde eine halbe Seite in der jeweiligen Ausgabe zur Verfügung gestellt. Ein Äußerungsrecht zu bundes- und landespolitischen Themen bestehe nicht. Alle Artikel müssten einen örtlichen Bezug haben, knapp und sachlich gefasst sein und dürften nicht gegen gesetzliche Vorschriften, gute Sitten oder Interessen der Gemeinde verstoßen. Die Verwaltung behalte es sich vor, eingereichte Artikel zu kürzen. Es bestehe grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung, Leserbriefe würden generell nicht veröffentlicht.
Der Reiff-Verlag sei aus aktuellem Anlass auf die Kommune zugekommen, um den bestehenden Vertrag aus dem Jahr 1992 zu überarbeiten und neu zu fassen. Für die Zustellung eines Jahres-Abonnements würden weiter 15 Euro verlangt. Der Preis werde jährlich überprüft und im Einvernehmen mit der Gemeinde neu festgelegt, sagte Duttlinger.
Brigitte Sum und Werner Kaufmann störten sich an der Vorgabe, dass kostenpflichtige Anzeigen aus Anlass von Wahlen nur innerhalb sechs Wochen vor der Wahl zulässig sein sollen. Dies sei eine starke Reglementierung, urteilte das Duo. Kaufmann empfahl, die Frist für Kommunalwahlen auf drei Monate auszuweiten, da auch Bürgermeister-Kandidaten diese Zeit gewährt werde, um Bewerbungen einzureichen. Schenk zeigte sich offen und versicherte, dies als Änderungswunsch aufzunehmen.
Martin Groß wollte wissen, wer entscheide, was auf die erste Seite komme. Dies, so der Bürgermeister, sei ein stets beherrschendes Thema. Die Vereine würden von der Verwaltung angeschrieben, Termine größerer Veranstaltungen einzureichen. Bei Terminüberschneidungen werde abgewogen. Es sei aber nicht immer einfach, eine ideale Lösung zu finden, sagte Schenk. Ein Problem gebe es meist in den Ferien, in denen es oft an markanten Terminen und Veranstaltungen fehle. Da brauche es manchmal einen Lückenfüller, resümierte Schenk.