So soll die künftige Betreuung im Privatwald laufen

Besitzer von Wald unter 50 Hektar können künftig eine sogenannte fallweise Betreuung wählen. ©Archivfoto
Die Landesregierung strebt die Neuorganisation der forstlichen Verwaltung an, was auch Änderungen für Privatwaldbesitzer hat, die die Dienste des Försters in Anspruch nehmen. „Die Beratung bleibt nach wie vor kostenfrei“, so Silke Lanninger vom Amt für Waldwirtschaft am Mittwochabend im Gemeinderat im Gutacher Rathaus. Sie informierte die Räte wie die Betreuung des Privatwalds künftig geregelt wird.
Bei der Betreuung durch den Förster gibt es unterschiedliche Vertragsmodelle: Für Eigentümer eines Waldes bis zu 200 Hektar gibt es unter anderem auch eine geförderte Variante der ständigen Betreuung.
Das auch für Gutach am häufigsten zutreffende Modell sei allerdings eine mögliche fallweise Betreuung für Eigentümer von Wald unter 50 Hektar. In den meisten Fällen bewirtschaften diese Eigentümer ihren Wald selbst und benötigen die Dienstleistung des Försters eben lediglich fallweise, so Lanninger.
Dazu ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Amt für Waldwirtschaft im Vorfeld erforderlich, die auf fünf Jahre geschlossen wird.
Abrechnung nach Stunden nicht mehr nach Festmeter
Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt nicht mehr wie bisher nach Festmetern, sondern zu einem stark geförderten Stundensatz. Die Waldbesitzer sichern sich ohne finanzielle Verpflichtung ein bestimmtes Stundenkontingent, für welches ihm der Förster zur Verfügung steht sowie den dafür geförderten Stundensatz.
Die Stunden werden nach Aufwand berechnet, den der Förster dokumentiert. Die kleinste Einheit ist 15 Minuten. Der Waldbesitzer im Ortenaukreis zahlt für eine Stunde den geförderten Preis von 27,71 Euro.
Privatwaldvereinbarung noch dieses Jahr abschließen
Die Privatwaldbetreuung wird ebenso wie die Kommunalwaldbetreuung ohne Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Deshalb empfahl Lanninger den rechtzeitigen Abschluss einer Privatwaldvereinbarung noch in diesem Jahr.
„Worüber ich mich besonders gefreut habe, ist die Zusage des Landrats, der die Försterstellen bis 2023 garantiert“, sagte sie.
Teil des Ergebnisses des Kartellrechtsverfahrens sei gewesen, dass der Markt nun auch anderen Dienstleistern offen stünde, informierte Lanninger. Die Waldbesitzer können ihren Dienstleister wählen. „Allerdings gibt es eine fallweise und geförderte Betreuung nur beim Amt für Waldwirtschaft“, informierte sie.
Bei Privatwaldbesitzern liegt mehr Verantwortung
Die Waldbesitzer trügen mit dieser Lösung mehr Verantwortung, beispielsweise verstärkt auch für die Bereitstellung eines Försters in der Heimat. „Nach drei Jahren wird dann genau geguckt, wie viele Förster wollen denn die Waldbesitzer im Ortenaukreis überhaupt?“, und danach würde evaluiert, so die Fachfrau.
Gemeinderätin Karla Wöhrle (CDU) merkte an, dass es von Vorteil sei, wenn das vorgestellte System auch so einfach abzuwickeln sei, wie es immer angekündigt würde. Denn dann würden die Waldbesitzer an dieser Stelle keinen Grund haben, zu anderen Dienstleistern zu wechseln. „Wir haben einen kompetenten Förster zu dem wir ein sehr gutes Verhältnis haben. Den sollten wir als Gemeinde auch anpreisen“, sah sie die Kommune in der Pflicht.