Sohn steht wegen Faustschlägen gegen seinen Vater vor Gericht
Ein handfester Familienstreit beschäftigte am Mittwoch das Amtsgericht Wolfach: Ein 29-jähriger Kinzigtäler soll seinen eigenen Vater ins Gesicht geschlagen haben. An der Tat hatte Richterin Elena Eckert keinen Zweifel – doch vor einem Urteil wird es im Oktober erst noch einen zweiten Verhandlungstag geben.
Körperverletzung wurde am Mittwoch einem 29-jährigen, arbeitslosen Kinzigtäler vorgeworfen. Gegen einen entsprechenden Strafbefehl vom April hatte der Beschuldigte einen auf die Rechtsfolgen beschränkten Einspruch eingelegt. Deshalb wurde vom Amtsgericht Wolfach eine öffentliche Hauptverhandlung anberaumt.
Verteidiger Hans-Joachim Haller wollte das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten gewahrt wissen und beantragte gleich zu Beginn der Verhandlung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Dies wurde von Richterin Elena Eckert zurückgewiesen. Die Voraussetzungen für einen Öffentlichkeitsausschluss lägen nicht in ausreichendem Maß vor. „Das öffentliche Interesse geht hier vor“, sagte sie.
Auseinandersetzung im März
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, im März seinen Vater mit Faustschlägen ins Gesicht verletzt zu haben. Der Grund für die Attacke: Der Vater wollte elektronisches Gerät zurückholen, das der Angeklagte wegen angeblich noch ausstehender Lohnzahlungen aus dem Geschäft des Vaters entwendet hatte.
Der 29-Jährige machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und verweigerte jegliche Aussage. Verteidiger Haller regte an, einen Täter-Opfer-Ausgleich anzustreben, da die familiäre Situation inzwischen befriedet sei. Das sei im Sinne des Familienlebens von Vorteil, meinte er. Das dauere zu lange, befand die Richterin: „Sie können sich der Familie auch anderweitig annähern und das selbst in die Wege leiten.“ Der Sachverhalt selbst stehe zweifelsfrei fest, bilanzierte Eckert. Es gehe hier lediglich um die Rechtsfolgen.
Angeklagter mauert
Die Richterin hielt die Höhe der im Strafbefehl festgesetzten Strafe für angemessen und wollte das Anzeigeprotokoll verlesen. Dieser Verlesung stimmte der Angeklagte nach Beratung mit seinem Verteidiger jedoch nicht zu. Das Gericht möchte deshalb den Vater, der den Vorfall angezeigt hatte, als Zeugen vorladen. Dafür wurde die Verhandlung unterbrochen. Am 7. Oktober um 9 Uhr gibt es ein Wiedersehen im Wolfacher Gerichtssaal.