Steinacher Rat erteilt Einvernehmen für Abriss mehrerer Gebäude
Wie berichtet hatte die Gemeinde das Anwesen erworben, um dort ein Neubaugebiet realisieren zu können.
Der Gemeinderat hatte den Abriss der Gebäude im Januar beschlossen. Wie Hauptamtsleiterin Sabine Ober-Kempf ausführte, ist der Abbruch der Wohn- und Nutzgebäude auf dem Grundstück baurechtlich genehmigungspflichtig. Deshalb war es nun am Gemeinderat, im Hinblick auf den Bauantrag über das Einvernehmen der Gemeinde zu beschließen.
Abgerissen werden sollen ein landwirtschaftliches Wohngebäude, ein Geschäfts- und Wohnhaus, ein Überbau Hofdurchfahrt, ein Geräteschopf, zwei Ökonomiegebäude, eine Schlosserei und ein Gartenhaus. Obert-Kempf wies darauf hin, dass die zwei Häuser mit Schopf in der Denkmalliste der Gemeinde Steinach enthalten sind. Im Rahmen einer Überprüfung im September 2018 sei seitens des Landesamtes für Denkmalpflege bestätigt worden, dass es sich bei dem Anwesen nicht um ein Kulturdenkmal nach dem Denkmaöschutzgesetz handelt.
Das Landesamt für Denkmalpflege habe ausgeführt, dass in den Gebäuden starke Veränderungen stattgefunden haben und die für ein Kulturdenkmal notwendige Originalität und Integrität nicht mehr gegeben sei.
"Komplette Fehlentscheidung"
„Ich kann dem nicht stattgeben“, sagte Gregor Uhl (FWV). Seines Erachtens gehöre das Geschäfts- und Wohnhaus nicht abgerissen, da es noch gut erhalten sei. Er ist der Ansicht, dass es mit wenigen Mitteln instandgesetzt werden und man mit geringem Aufwand drei Wohnungen mit jeweils rund 100 Quadratmetern gewinne könne. „Man hätte Handwerker fragen können, was es kosten würde“, kritisierte er und betonte: „Nachhaltigkeit sieht anders aus. Das ist meines Erachtens eine komplette Fehlentscheidung.
“ Christine Haas-Matt (FWV) stimmte ihm zu. Bürgermeister Nicolai Bischler verwies darauf, dass man dies bereits diskutiert habe. „Wenn wir Beschlüsse immer wieder revidieren, kommen wir nicht voran“, betonte er. Wichtig sei auch, dass man gesicherte Aussagen über eine mögliche Boden-Kontamination erst treffen könne, wenn die Gebäude entfernt worden und Probebohrungen möglich seien. Im neunten Tagesordnungspunkt sollte es um Mögliche Nutzungsarten einer öffentlichen Grünfläche im Bereich Talstraße gehen. Dieser Punkt wurde allerdings vertagt.