Unfall nach Blackout beschert Seniorin Nachspiel vor Gericht
Vor dem Amtsgericht Wolfach musste sich am Mittwoch eine 69-jährige Kinzigtälerin dem Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung stellen. Im Sommer hatte sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren.
Ein Unfall im Juli letzten Jahres hatte am Mittwoch vor dem Amtsgericht Wolfach ein Nachspiel. Eine 69-jährige Kinzigtälerin musste sich gegen den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung verteidigen. Mit ihrem Auto war sie auf die linke Fahrbahnseite geraten und hatte die dortigen Verkehrseinrichtungen beschädigt. Nun entschied das Gericht in Wolfach, das Verfahren gegen eine Auflage von 1500 Euro einzustellen.
Auto überrollt Verkehrsinsel
Es war am 12. Juli 2020 gegen 14.30 Uhr. Die Frau fuhr von Haslach kommend Richtung Hausach. In Höhe des Gasthauses „Hechtsberg“ bemerkte sie nach eigenen Angaben eine gewisse Müdigkeit. Etwa 300 Meter weiter kam sie nach links von ihrer Fahrbahn ab. Dann fuhr ihr Auto auf die dortige Verkehrsinsel und beschädigte dabei Verkehrszeichen und Warnbaken.
Dabei verfehlte der Wagen einen entgegenkommenden Motorradfahrer nur knapp. Er kam beim Ausweichen zu Fall, zog sich aber außer leichteren Prellungen keine weiteren Verletzungen zu und verzichtete auf eine Strafanzeige. „Ich habe kein Interesse an einer Strafverfolgung, denn so etwas kann jedem passieren“, erklärte der Fahrer. An Motorrad und Kleidung entstand ein Schaden von etwa 5000 Euro. Das Fahrzeug der Verursacherin schleuderte abschließend nach rechts und kam bei der dortigen Gasmarkierung zum Stehen.
Sachverständiger und Zeugen
„Sekundenschlaf“ war die erste Vermutung der 69-Jährigen, die sie den aufnehmenden Polizeibeamten gegenüber äußerte. Sie habe sich jedoch zuvor nicht derart müde gefühlt, dass sie nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Zur Klärung des Sachverhalts hatte Richterin Elena Eckert neben vier Zeugen auch noch einen Sachverständigen geladen. Dieser konnte auf beharrliches Nachfragen von Verteidiger Werner Hafner einen plötzlichen Blackout der Fahrerin nicht ausschließen. Ein Sekundenschlaf jedoch hätte sich seiner Meinung nach deutlicher ankündigen müssen. Allerdings sei um die Tageszeit des Unfalls häufig ein Leistungstief zu beobachten.
Der Verteidiger konnte kein strafbares Verhalten seiner Mandantin erkennen. „Uns geht es vor allem darum, dass die Fahrerin ihren Führerschein behalten darf“, räumte er ein. Denn diese wohne etwas außerhalb und sei auf ihr Fahrzeug angewiesen.
„Die Fahrerin ist schon genug bestraft“, fand Staatsanwalt Andreas Wurth und schlug gegen die Zahlung einer Strafe von 1500 Euro die Einstellung des Strafverfahrens vor. Richterin Elena Eckert folgte dem Vorschlag und stellte gegen diese Auflage das Verfahren vorläufig ein.