Update fürs Halbmeiler Dörfle soll Regel-Wirrwarr vereinheitlichen
„Er ist relativ kompliziert zu lesen“, bilanzierte Sachbearbeiterin Martina Hanke am Mittwoch in der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses zur Ende März vom Gemeinderat beschlossenen Änderung des Bebauungsplans Dörfle in Halbmeil. Darum soll die inzwischen achte Änderung vor allem aufräumen mit dem Regel-Dickicht der vorangegangenen sieben Anpassungen.
Teils abstruse Regelungen
1977 sei der Bebauungsplan in seiner ursprünglichen Form in Kraft getreten, erläuterte Kerstin Stern vom Ingenieurbüro Kappis in Lahr, die sich Seite für Seite durch die Vorschriften gearbeitet hatte, um sie zu sortieren. Von 1990 bis 2017 habe es diverse Änderungen gegeben, „die ganz abstrus entweder für den gesamten Geltungsbereich oder nur für Teile eingeschränkt gelten. Es ist relativ schwierig herauszufinden: Was gilt eigentlich wo?“
Die Übersicht darüber zu liefern war Sterns erster Arbeitsschritt, den sie am Mittwoch dem Ausschuss vorlegte. Der zweite Schritt sei die Vereinheitlichung der Vorgaben. Einerseits soll so eine Gleichstellung aller Grundstücke im Geltungsbereich erzielt werden, andererseits gehe es darum, „alle Vorschriften auf den heutigen Stand der Rechtsgrundlagen“ zu bringen. „Wichtig war dabei, dass diese Änderungen alle so gefasst werden, dass keine Beitragsnacherhebungen folgen.“
Sichtschutz-Vorhaben im Fokus
Anstoß, den Bebauungsplan überhaupt zu durchleuchten, war wie berichtet das Vorhaben eines Anliegers der Baumgartenstraße, sein Grundstück mit einem Sichtschutz von gut 2,40 Meter Höhe zu versehen. „Eigentlich dürfte man sich keinen Sichtschutz bauen, von keiner Seite her“, sagte Stern zu den alten Regelungen. Nach aktueller Rechtsgrundlage soll der Bebauungsplan fortan regeln, wie der Sichtschutz zur Straße hin auszusehen hat. „Die seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen sollen nach dem Nachbarrecht errichtet werden können.“ Nach dem Entwurf soll entlang der Straße „bis 50 Prozent der Grundstückslänge die klassische Regelung der niedrigen Einfriedung eingehalten werden“, auf der übrigen Länge könne der Sichtschutz höher sein. Je höher, je weiter müsse er aber von der Straße abrücken.
Der Planungsstand sei parallel dem Landratsamt vorgelegt worden, sagte Hanke. „Da haben wir grünes Licht, dass in der ersten Durchsicht nichts negativ aufgefallen ist.“