Fahrgast schlägt Taxifahrer mit der Faust
Weil ein 51-Jähriger einem Taxifahrer einen Faustschlag verpasst hat, muss er nun 500 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das entschied das Wolfacher Amtsgericht am Mittwoch. Der Fahrgast wollte nicht den kompletten Fahrpreis bezahlen, so kam es zu einer Auseinandersetzung.
Mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht soll ein 51-Jähriger am 12. Juli beim Hausacher Bahnhof einen Taxifahrer traktiert haben. Dieser zog sich eine Prellung des Jochbeins und laut Anklage tagelange Kopfschmerzen zu. Dem Beschuldigten war im August ein entsprechender Strafbefehl zugegangen. Da er gegen diesen Einspruch erhob, wurde am Mittwoch eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht in Wolfach anberaumt.
Streit um Fahrpreis
Der Angeklagte war mit dem Taxi nach Hausach an den Bahnhof gebracht worden. Dort habe er nur den halben Fahrpreis von 20 Euro bezahlen wollen, weil die Frau des Taxifahrers mit an Bord war. Es gab eine verbale Auseinandersetzung, bei der die Faustschläge gegen den Taxifahrer gefallen sein sollen. »Der Fahrer wollte meinen Hund treten«, empörte sich der Fahrgast am Mittwoch. Er habe mit einer Hand den Hund an sich gedrückt und mit der anderen zugeschlagen. »Aber nur einmal«, versicherte er. Er habe dem Taxifahrer seinen Ausweis ausgehändigt und ihn aufgefordert, die Polizei zu rufen. »Ich habe derweil auf mein Schicksal gewartet«, meinte der Angeklagte.
Der Fahrer sagte aus, er habe beim Zusteigen des Fahrgasts gefragt, ob seine Frau mitfahren könne. »Kein Problem«, sei die Auskunft gewesen. In Hausach habe diese Absprache plötzlich nicht mehr gegolten.
Die vom Polizeirevier Haslach eintreffenden Polizeibeamten fanden den Fahrgast mit seinem Hund auf dem Arm neben dem Taxi vor. Er habe einen Beamten gefragt, wie er sich verhalten solle. Dieser habe ihm geraten, den Fahrpreis zu entrichten, was der Beschuldigte auch getan haben soll. Auch den Faustschlag räumte der Angeklagte ein – er habe ihn als Notwehr eingestuft.
Schmerzensgeld von 500 Euro
Wie Richterin Ina Roser feststellte, befinden sich im Bundeszentralregister keinerlei Einträge über begangene Straftaten des Beschuldigten. Genau wegen dieser Unbescholtenheit war für sie eine Einstellung des Verfahrens vorstellbar – nach einer Wiedergutmachungszahlung an den Taxifahrer. Oberstaatsanwalt Martin Seifert schätzte die Tat als »aus der Situation entstanden« ein. Er war mit einer Verfahrenseinstellung einverstanden. Der Beschluss des Gerichts lautete also auf vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 500 Euro zugunsten des Geschädigten. Für den Angeklagten fallen zusätzlich noch die Verfahrenskosten und die Kosten des Nebenklägers an.