Antworten auf Fragen zu Schildern, Flurwegen, Regenwasser
Straßen-Beschilderung, Sackgassen-Wege in den Reben bei Oberschopfheim und die Verdoppelung der Niederschlagswasser-Gebühr in Meißenheim - darum geht es dieses Mal in der Serie "Warum? Der Lahrer Anzeiger fragt nach", die immer am letzten Samstag im Montag erscheint. Egal, was Sie wissen wollen, wir besorgen die Antwort. Aufgerufen, ihre Fragen zu schicken, sind Menschen aus Friesenheim, Meißenheim und Schwanau. Sie interessiert heute die Themen Straßen-Beschilderung, Sackgassen-Wege in den Reben bei Oberschopfheim und die Verdoppelung der Niederschlagswasser-Gebühr in Meißenheim.
Friesenheim
Warum fehlen auf Straßenschildern ab Offenburg Hinweise auf Oberschopfheim?
Oberschopfheim taucht auf Straßenschildern zwischen Offenburg und dem Friesenheimer Ortsteil nicht auf, hat Bruno Schaubrenner festgestellt – warum? Eine gute Frage, denn: Wer bestimmt eigentlich, welcher Ort auf welchem Schild steht und nach welchen Kriterien?
Der Oberschopfheimer Schaubrenner wollte es ganz genau wissen. Ihm fiel auf: Auf dem Hinweisschild an der B 3 bei Oberschopfheim stehen Niederschopfheim, Zunsweier und Friesenheim – »umgekehrt ist in keinem der Orte auch nur ein einziger Hinweis auf Oberschopfheim zu finden«. Schaubrenner schaute noch genauer hin: »An der B 3 von Offenburg kommend befindet sich im Bereich der Gemeinde Hohberg der Hinweis für Niederschopfheim achtmal auf großen Verkehrstafeln, der Hinweis für Friesenheim sechsmal. Oberschopfheim?«
Auch auf der K 5326 warf er einen Blick auf die Schilder: »Von Ortenberg kommend befindet sich in Richtung Zunsweier an jedem der vier neuen Kreisverkehre der Hinweis unter anderem für Zunsweier und Diersburg – jedoch an keinem einer« auf Oberschopfheim – obwohl »diese Kreisstraße die einzige Straße ist, die entlang der Vorbergzone das vordere Kinzigtal mit dem Rheintal verbindet«.
Zuständig für die Schilder ist das Landratsamt, ergibt eine Anfrage bei Pressesprecherin Gabriele Schindler – genauer: das Amt für Straßenverkehr und ÖPNV. Das beruft sich bei der Ortsnamenverteilung auf die »Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen« (RWB). »Quintessenz ist, dass bei Wegweisern zunächst die Gemeindenamen und nicht die Ortsnamen angezeigt werden«, erklärt Schindler. »Letztere werden erst dann angezeigt, wenn es aufgrund von Verzweigungen erforderlich ist.« Und das scheint für Oberschopfheim als Ortsteil von Friesenheim nicht der Fall zu sein. »Im Verlauf der B 3 in Richtung Süden wird die Richtungsangabe Friesenheim verwendet, da die Gemeinde und auch Oberschopfheim als Teilort im Geradeausverlauf ohne Verzweigung erreicht werden«, so Schindler weiter.
Auf dem Schild an der B 3 bei Offenburg steht jedoch in Richtung Norden zum Beispiel Niederschopfheim. »Hier wird der Teilort und nicht die Gemeinde Hohberg aufgeführt, weil der weitere Teilort Diersburg nicht über die B 3, sondern über die K 5326 erreicht wird«, so Schindler. »Eine reine Nennung von Hohberg würde nicht reichen.«
Warum enden Ortsrandwege in der Gemeinde Friesenheim oftmals im Nichts?
Raus in die freie Natur: Ob Gassi, Spaziergang oder Joggen – im Grünen zu sein tut einfach gut. Um nicht immer das gleiche Stück Umwelt zu sehen, bietet sich ein Rundweg an. Doch das ist auf der Gemarkung von Friesenheim gar nicht so einfach – zumindest nicht in den Reben, hat Bruno Schaubrenner aus Oberschopfheim festgestellt. Zu Recht! Denn mit dieser Erfahrung steht er nicht alleine da. »Gerade Ortsunkundige stehen oftmals nach langem Weg plötzlich vor einem abrupt endenden Weg«, moniert Schaubrenner. »Um nicht die ganze Strecke wieder zurückzugehen, wird eine vermeintliche Abkürzung zu einem vermuteten Rückweg eingeschlagen.« Muss das so sein? Warum enden Ortsrandwege und Flurwege oft im Nichts?
»Diese Wege dienen der Erschließung der angrenzenden Grundstücke«, erklärt Julia Edel, Pressesprecherin der Gemeinde. Bürgermeister Erik Weide verweist auf »tolle Rad- und Wanderwege« in Friesenheim. Bruno Schaubrenner regt jedoch an, die Flurwege durchgängig begehbar zu machen, indem das bisschen Gelände dazwischen gekauft wird. »Den Nutzen hätten neben Spaziergängern und Hundehaltern auch die Grundstücksbesitzer, die letztlich oft durch Abkürzungen einen Flurschaden zu tragen haben.«
Die Gemeinde sieht das anders. »Es ist sehr unwahrscheinlich, dass alle Eigentümer dem Verkauf zustimmen«, sagt Edel. Weide ergänzt: Ein Ausbau »hätte unzumutbare Mehrbelastungen der Anwohner zur Folge. Nicht zu vernachlässigen sind ebenso die dadurch entstehenden Kosten und der Personalbedarf.«
Meißenheim
Warum wurde die Gebühr für Niederschlagswasser von 23 auf 46 Cent erhöht?
46 statt 23 Cent – das ist eine satte Erhöhung, findet Hans-Jörg Velz. Die Verdoppelung der Niederschlagswasser-Gebühr in Meißenheim beschloss der Gemeinderat im vergangenen November, rückwirkend gültig ab Januar 2016. »Warum ist die Gebühr auf einmal so hoch?« Das fragt der Lahrer Anzeiger Hauptamtsleiter Hartmut Schröder.
Abwasser ist seit 2012 im ganzen Land nicht gleich Abwasser: Es wird aufgeteilt in Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Das Kommunalabgabensetz (KAB) schreibt nun vor, dass Kosten-Unterdeckungen innerhalb von fünf Jahren in die Gebühr einbezogen werden müssen – sprich: Die Bürger haben weniger bezahlt als für die Entsorgung gebraucht wurde. 115 000 Euro sind das beim Regenwasser. Durch die Erhöhung soll 2016/17 das Geld wieder reingeholt werden. Den Einwand von Velz, dass Meißenheim keine getrennten Leitungen für Schmutz- und Niederschlagswasser hat, lässt Schröder nicht ganz gelten: »Westlich des Mühblachs« gibt es zwei Leitungen, östlich nur eine.
Allerdings wurde 2016 gleichzeitig die Schmutzwasser-Gebühr von 2,23 auf 1,71 Euro gesenkt. Mit rund 106 000 Euro werden die Bürger durch die Erhöhung beim Niederschlagswasser zwar belastet, aber durch die Senkung beim Schmutzwasser mit rund 150 000 Euro entlastet. Unterm Strich zahlen sie also 44 000 Euro weniger, rechnet Hauptamtsleiter Schröder vor.
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